- Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub ab.
- Er argumentiert mit den hohen Kosten. Diese würden die Wirtschaft bremsen.
- Er setzt dafür auf verbesserte ausserfamiliäre Betreuungsangebote für Kinder.
- Die Initianten widersprechen dem Kostenargument und wittern andere Gründe.
Der Vaterschaftsurlaub würde nach Berechnungen des Bundes rund 420 Millionen Franken pro Jahr kosten. Das würde die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen, schreibt der Bundesrat. Ein solcher Urlaub solle in der Verantwortung der Arbeitgeber respektive der Sozialpartner bleiben.
Betreuungsangebote nicht nur nach der Geburt
Priorität hat für den Bundesrat der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote. Diese erleichterten Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit nicht nur nach der Geburt des Kindes, sondern auch während der Vorschul- und Schulzeit.
Die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» wurde im Juni eingereicht. Dahinter stehen die Organisationen Travail.Suisse, männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz. Die Initiative sieht vor, dass der Vaterschaftsurlaub ebenso wie der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung finanziert wird und mindestens vier Wochen dauert.
Initianten werfen Bundesrat ideologische Gründe vor
In einer Reaktion auf den Entscheid werfen die Initianten dem Bundesrat vor, die Bedürfnisse der jungen Familien zu ignorieren. Ein Vaterschaftsurlaub sei mit geringem finanziellen Aufwand bezahlbar, schreiben sie. Offenbar dürfe ein solcher für den Bundesrat aber aus ideologischen Gründen nicht sein.
Die Initianten sind überzeugt, dass eine Bevölkerungsmehrheit ihr Anliegen unterstützt. Im Parlament waren Vorstösse in diese Richtung jedoch bisher chancenlos. Letztes Jahr scheiterte eine parlamentarische Initiative für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Im März wurde ein Vorstoss für eine bezahlte Elternzeit abgelehnt. Das Eidgenössische Departement des Innern legt nun dem Bundesrat bis Mitte 2018 einen Botschaftsentwurf zur Ablehnung der Initiative vor.