- Die Tessiner Regierung hat eine Obergrenze bei der Zulassung von im ambulanten Bereich tätigen Ärzten festgelegt.
- Der Zulassungsstopp solle helfen, die Gesundheitskosten zu senken, wie der Tessiner Gesundheitsvorsteher Raffaele De Rosa erklärte.
- Der Zulassungsstopp gilt ab dem 1. November 2023.
Betroffen sind unter anderem die Anästhesiologie, Kardiologie, Onkologie oder plastische Chirurgie. Ausgeschlossen vom Zulassungsstopp sind hingegen die allgemeine Innere Medizin, Allgemeinmediziner, Kinderheilkunde, Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychotherapie.
In den betroffenen medizinischen Spezialgebieten sei der Versorgungsgrad im Tessin zu hoch, erklärte der Tessiner Vorsteher für Gesundheit und Soziales, Raffaele De Rosa, vor den Medien. Er liege in den genannten Bereichen bei über 120 Prozent. Für die neue Regelung gebe es auch Ausnahmen, erklärte De Rosa weiter. Zum Beispiel dann, wenn in einer bestimmten Region die Gesundheitsversorgung unzureichend sei.
Der ambulante medizinische Bereich mache im Tessin 40 Prozent der Gesundheitskosten aus, fuhr De Rosa fort. Diese Kosten müssten mit aller Kraft gesenkt werden, zumal sie von Jahr zu Jahr steigen würden.
Kantone bestimmten Anzahl der Ärzte
Das Tessin gilt als einer der Kantone mit den höchsten Gesundheitskosten. Für 2024 verzeichnet der Südkanton mit 10.5 Prozent den markantesten Prämienanstieg. Seit Juli 2021 können die Kantone selbst bestimmen, für welche medizinischen Fachgebiete oder Regionen sie die Anzahl der Ärzte durch die Festlegung von sogenannten Höchstzahlen beschränken wollen.
In der Schweiz waren die beiden Basel die ersten Kantone, welche die neuen Bundesvorgaben umgesetzt haben. Nachdem das Kantonsgericht Baselland Anfang Jahr den Zulassungsstopp für ambulante Ärzte aufgehoben hatte, mussten die beiden Regierungen in eine Vernehmlassung für neue Gesetzesgrundlagen in der ambulanten Zulassungssteuerung.