- Ausgeschiedene Parlamentsmitglieder sollen nach dem Willen des Nationalrats keine Überbrückungshilfe mehr erhalten.
- Parlamentsmitglieder sollen nicht auf Kosten des Bundes einen persönlichen Mitarbeiter anstellen können.
- Der Nationalrat hat entsprechende parlamentarische Initiativen von Natalie Rickli (SVP/ZH) beziehungsweise Matthias Aebischer (SP/BE) behandelt.
Aus für Überbrückungshilfe: «Es sollte eigentlich gar nicht vorkommen, dass jemand aufs Arbeitsamt muss», wunderte sich Initiantin Natalie Rickli (SVP/ZH). Denn in einem Milizsystem gehe prinzipiell jeder einer Arbeit nach. Parlamentarier dürften auch nicht zu stolz sein, das Arbeitsamt aufzusuchen, erklärte die Nationalrätin. Heute kann ein Ratsmitglied nach dem Ausscheiden aus dem Rat während maximal zwei Jahren Anspruch auf diese Hilfe erheben, wenn er oder sie keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen erzielt. Seit 2004 wurden insgesamt 820'000 Franken an 22 ehemalige Parlamentarier ausbezahlt. Der Nationalrat lenkte mit 115:66 Stimmen ein. Nun entscheidet der Ständerat, ob die nationalrätliche Kommission eine Gesetzesvorlage ausarbeiten soll.
Keine bezahlten persönlichen Mitarbeiter: Parlamentsmitglieder sollen nicht auf Kosten des Bundes einen persönlichen Mitarbeiter anstellen können. Der Nationalrat lehnte eine entsprechende parlamentarische Initiative von Matthias Aebischer (SP/BE) mit 123 zu 61 Stimmen ab. Damit ist das Anliegen vom Tisch. Nach dem Willen des Initianten sollten die Parlamentarier über den Bund maximal eine 80-Prozent-Stelle besetzen können. Für die Arbeitsinfrastruktur des Mitarbeitenden erhielten sie zudem eine Pauschale von 10'000 Franken. Das System hätte die heutige Jahrespauschale von 33'000 Franken für die Rätinnen und Räte ersetzt. Aebischer rechnete mit zusätzlichen Kosten von 15 Millionen Franken.