- Über 80 Milliarden Franken kostet das Schweizer Gesundheitswesen jedes Jahr – Tendenz steigend.
- Das Parlament diskutiert derzeit über ein erstes Massnahmen-Paket, um die Gesundheitskosten zu senken.
- Nun hat der Bundesrat aber schon ein zweites Paket in die Vernehmlassung gegeben, das die Gemüter bewegt.
Mit seinen Vorschlägen verspricht sich der Bundesrat Einsparungen von mehreren Milliarden Franken. Darunter besonders umstritten ist die sogenannte Zielvorgabe. Sie schreibt fest, wie viel die Gesundheit künftig kosten darf.
Es gäbe Vorgaben zu den Gesamtkosten sowie zu den Kosten in den einzelnen Kantonen. Dabei wären die Kosten in Bereiche aufgeteilt, zum Beispiel, wie hoch die Kosten in den Spitälern oder in den Arztpraxen sein dürften.
Ärzte und Spitaldachverband dagegen
Lägen die effektiven Kosten über der Zielvorgabe, müsste korrigiert werden – entweder über die Tarife oder die Preise. Das klingt kompliziert und hätte spürbare Folgen. Entsprechend fallen die Reaktionen aus. Vehement dagegen ist die Ärzteschaft. Sie befürchtet, dass die medizinische Versorgung so eingeschränkt werde.
«Das ist eine Bestrafung für Leute und den einzelnen Arzt, die einzelne Ärztin, die ihre Arbeit verantwortungsvoll machen», sagt etwa Philipp Luchsinger von den Haus- und Kinderärzten. Auch der Spitaldachverband ist dagegen.
Krankenkassenverband und Kantone im Grundsatz dafür
Derweil begrüssen der Krankenkassenverband Santésuisse und die Kantone das Ziel, haben aber Fragezeichen zur Umsetzung. Auch umstritten ist die sogenannte Erstberatungsstelle für Patientinnen und Patienten. Denn bereits heute wendet sich eine Mehrheit bei medizinischen Fragen jeweils an dieselbe Ärztin oder an dasselbe Ärztenetzwerk.
Der Bund möchte aber alle dazu verpflichten, da er sich so eine bessere medizinische Qualität verspricht. Zudem liessen sich Kosten sparen, weil mehrfach Untersuchungen entfielen. Diverse Akteure im Gesundheitswesen zweifeln am Nutzen eines solchen Obligatoriums. Die Ärztinnen und Ärzte etwa lehnen es ab, da es innovative Modelle gefährde.
Damit diese Massnahme wirklich kostendämpfend wirken kann, ohne Nachteile für die Versorgung zu bringen, muss sie noch geschärft werden.
Die Kantone stehen zwar hinter der Idee, schränken aber ein. Katrin Huber, stellvertretende Generalsekretärin der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK: «Die Einführung der Beratungsstelle darf nicht dazu führen, dass gerade chronisch kranke oder ältere Personen benachteiligt werden. Damit diese Massnahme wirklich kostendämpfend wirken kann, ohne Nachteile für die Versorgung zu bringen, muss sie noch geschärft werden.»
Nur schon diese ersten Stimmen zeigen: Es bleibt schwierig, das Gesundheitswesen in der Schweiz qualitativ besser zu machen und gleichzeitig die Kosten im Griff zu behalten.