Eigentlich ging der damals 71-jährige Mann 2014 für eine Knieoperation in ein Basler Spital. Zwei Tage nach dem Eingriff am Knie erlitt der Patient einen Herzinfarkt, später ein Nierenversagen. Weitere lebensbedrohende Komplikationen kamen hinzu.
Spitalkosten von 2.4 Millionen Franken
Aus der Knieoperation wurde schliesslich ein Spitalaufenthalt von über einem Jahr. Insgesamt befand sich der Mann 421 Tage in Behandlung, den Grossteil davon auf der Intensivstation. Dieser aussergewöhnlich schwere Fall verursachte Kosten von 2.4 Millionen Franken.
Eigentlich ist der Kostenschlüssel für Spitalbehandlungen gemäss Gesetz über die Krankenversicherung (KVG) klar: Der Kanton übernimmt 55 Prozent, die Krankenkasse 45 Prozent. Im vorliegenden Fall bezahlte der Wohnsitzkanton des Patienten seinen Anteil von 1.3 Millionen Franken. Die Krankenkasse erhielt eine Rechnung von mehr als einer Million Franken, überwies jedoch nur 300'000 Franken.
Kasse stützt sich auf falsche Grundlage
Sie stützte sich dabei auf eine Berechnung, die bei Behandlungen mit teuren Medikamenten angewandt wird und wog zwischen der restlichen Lebenserwartung und der Lebensqualität ab. Dabei bezog sich die Kasse auf Urteile des Bundesgerichts im Zusammenhang mit teuren Medikamenten- oder Pflegekosten.
Doch das Bundesgericht teilt die Auffassung der Krankenkasse nicht. Die zitierte Berechnungsmethode sei nie für massgeblich erklärt worden, heisst es im Urteil der Lausanner Richter. Zudem habe das Bundesgericht nie eine Obergrenze für Spitalkosten in der obligatorischen Krankenversicherung festgelegt.
Nur unnötige Behandlungen nicht bezahlen
Die Versicherung müsse gemäss KVG bezahlen, solange eine Behandlung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sei. Und das sei beim Rentner nach der Knieoperation der Fall gewesen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Krankenkasse ab, die Kasse muss damit den vollständigen Betrag von gut einer Million Franken übernehmen. Der betroffene Rentner erlebt das nicht mehr; er verstarb 2016.
Für Patienten und Prämienzahler gibt dieser Bundesgerichtsentscheid Sicherheit: Sofern keine unnötigen Behandlungen vorgenommen werden, müssen Krankenkassen zahlen – und das ohne Obergrenze.