Kürzlich bekam ein «Espresso»-Hörer schlechte Nachrichten: Seine Krankenkasse Helsana informierte ihn darüber, dass sein langjähriger Hausarzt nicht mehr auf der Helsana-Hausärzte-Liste sei. Die Konsequenz: Er muss sich einen neuen Hausarzt suchen – oder 13 Prozent mehr bezahlen.
Ein solcher Aufschlag geht für eine siebenköpfige Familie ziemlich ins Geld.
«Für uns kommt ein Hausarztwechsel nicht in Frage, wir würden lieber die Krankenkasse wechseln», sagt der Vater von fünf Kindern. Doch dies, sagt die Helsana-Mitarbeiterin, sei nicht möglich. Er könne nur ins Telefonmodell wechseln oder müsse ab April im Modell mit freier Arztwahl mehr Prämie bezahlen.
«Ein solcher Aufschlag geht für eine siebenköpfige Familie ziemlich ins Geld. Pro Jahr sind das mehrere hundert Franken», ärgert sich der Vater und schaut sich nach einer anderen Krankenkasse um: «Ich habe eine gefunden, die erst noch günstiger ist und bei der ich bei meinem Hausarzt bleiben kann.» Doch als er das der Helsana vorschlägt, winkt diese ab. Ein Kassenwechsel sei erst Ende Jahr möglich.
Das Kleingedruckte verunmöglicht Kassenwechsel
Auf Nachfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» verweist Helsana-Mediensprecherin Dragana Glavic aufs Kleingedruckte: «Mit der Wahl des Hausarztmodells Benefit Plus haben sich die Versicherten auch mit den Versicherungsbedingungen einverstanden erklärt. Diese sehen vor, dass Helsana das Hausarztmodell aufheben kann, wenn ein Arzt aus dem Versorgungssystem ausscheidet.»
Weiter sagt Glavic, dass es auf der Hausärzteliste immer wieder Änderungen gebe: «Ärzte werden pensioniert oder geben die Praxis auf.» In seltenen Fällen könne es auch sein, dass sich ein Arzt nicht an die Qualitätsrichtlinien halte und darum von der Liste gestrichen werden müsse.
Zu dem Qualitätsrichtlinien gehört beispielsweise, dass ein Hausarzt nicht überhöhte Kosten verrechnen darf. Warum der Hausarzt des Hörers nicht mehr auf der Helsana-Hausarztliste steht, bleibt offen.
Ein häufiger Grund ist aber, dass die betroffenen Ärzte überhöhte Kosten verrechnen. Der Krankenkassenverband Santésuisse prüft nämlich jedes Jahr, ob alle der rund 18’000 freischaffenden Ärzte nicht zu viel abrechnen. Liegt ein Arzt massiv über dem Durchschnitt, muss er diese Abweichung erklären. Im schlimmsten Fall droht ein Gerichtsverfahren.
Die Krankenkassen sind frei, wen sie auf der Hausärzteliste führen. Damit tragen die Versicherten ein gewisses Risiko.
Kein ausserordentliches Kündigungsrecht
Für den «Espresso»-Hörer bleibt die ganze Sache ärgerlich: Weil er weiter zu seinem Hausarzt gehen will, muss er ins teurere Standardmodell der Grundversicherung wechseln. Ein ausserordentliches Kündigungsrecht habe er jedoch nicht, bestätigt Morena Hostettler Socha, Ombudsfrau Krankenversicherung: «Die Krankenkassen sind frei, wen sie auf der Hausärzteliste führen. Damit tragen die Versicherten ein gewisses Risiko. Wenn ein Hausarzt nicht mehr auf der Liste steht, müssen sie in die teurere Standard-Grundversicherung mit freier Arztwahl wechseln.»