- Schutzsuchende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S.
- Damit erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen.
- Das hat der Bundesrat heute entschieden. In der Konsultation war die Einführung des Schutzstatus S einstimmig begrüsst worden.
Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, erhalten in der Schweiz ab Mitternacht den Schutzstatus S. Das heisst, dass sie ohne Asylverfahren vorerst ein Jahr in der Schweiz bleiben, arbeiten und zur Schule gehen können. Dieser Status soll eine möglichst rasche und unbürokratische Aufnahme von Schutzbedürftigen ermöglichen. Der Bundesrat hat zudem die dreimonatige Wartefrist für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit aufgehoben.
Diese Änderung gegenüber der Definition des Schutzstatus S gemäss dem Asylgesetz beschloss er auf Verordnungsstufe. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die Kantone prüfen derzeit noch, ob Massnahmen zum Erlernen der Landessprachen nötig sind.
Gilt auch für Bürger von Drittstaaten
Den S-Ausweis erhalten nicht nur Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, sondern auch Menschen aus Drittstaaten, die wegen des Krieges die Ukraine verlassen mussten, präzisiert der Bundesrat in seiner Mitteilung. Voraussetzung ist, dass sie eine gültige ukrainische Aufenthaltsberechtigung haben und nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
Keinen Schutzstatus S gewährt die Schweiz Menschen, die den Schutzstatus bereits in einem EU-Land erhalten haben. Der Schutzstatus S entspricht nach Angaben des Bundesrates weitgehend der Regelung in der EU. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine hätten über zwei Millionen Menschen das Land in Richtung Schengenraum verlassen, schreibt er.
Nach Angaben des SEM wurden in der Schweiz bisher rund 2100 Geflüchtete registriert. Rund zwei Drittel von ihnen sind in Bundesasylzentren untergebracht, die übrigen bei Privatpersonen. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte vor den Medien, dass die tatsächliche Anzahl Flüchtlinge höher sein könnte, da Ukrainerinnen und Ukrainer visumsfrei einreisen und sich 90 Tage in der Schweiz aufhalten dürfen und sich daher viele nicht bei den Behörden gemeldet haben.
Der Schutzstatus S ist seit der Totalrevision des Asylgesetzes im Jahr 1998 gesetzlich geregelt. Der Status wurde geschaffen als Reaktion auf die Massenflucht in Zusammenhang mit den Jugoslawienkriegen, um eine allfällige Überlastung bei den ordentlichen Asylverfahren zu vermeiden. Aktiviert hat der Bundesrat den Schutzstatus S bisher aber noch nie.