«Wir lassen Euch nicht im Stich», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga in der ersten Corona-Welle. Und tatsächlich stellte der Bundesrat ein Programm auf die Beine, das sich international sehen lassen konnte. Mit Bürgschaften für Milliarden-Kredite, Kurzarbeits-Entschädigungen und Erwerbsersatz. Das Parlament besserte noch nach.
Nun ist die zweite Corona-Welle da, und noch immer bemüht sich die Politik um Hilfe. Doch gleichzeitig macht sich auch Ernüchterung breit. Bundesrat Ueli Maurer sprach es heute klar aus: Nicht jedes Unternehmen könne gerettet werden.
Bundesrat will nicht mehr gleich grösszügig sein
Einkommensseitig gibt es zwar nach wie vor viel Hilfe, für Arbeitnehmende wie auch für Selbständige. Aber Unternehmen haben auch andere Ausgaben. Und hier will der Bundesrat nicht mehr gleich grosszügig helfen wie in der ersten Welle.
Die Mieterlasse für Geschäftsmietende – sollten sie die letzten politischen Hürden noch nehmen – gelten nur für die kurze Phase während der Ladenschliessungen in der ersten Welle. Auch die unbürokratischen Corona-Kredite stehen nicht mehr zur Verfügung. Sie soll es nach dem Bundesrat Stand heute auch nicht mehr geben, auch wenn Verbände und Parlamentsmitglieder dies fordern. Stattdessen setzt er auf gezielte Hilfe für sogenannte Härtefälle.
Hilfe für Härtefälle wohl vor Weihnachten bereit
Das sind Unternehmen, die vor Corona gesund waren und wegen der Pandemie mindestens 40 Prozent ihres Umsatzes verloren haben, verglichen mit den letzten Jahren vor Corona. Dies sind zum Beispiel Firmen aus der Eventbranche oder Reisebüros. Ihnen können die Kantone helfen, ob mit Krediten oder mit geschenktem Geld. Der Bund gibt dann gleich viel.
Bundesrat Maurer stellte heute in Aussicht, dass der Bund auf Weihnachten hin bereit wäre. Hinter den Kulissen heisst es, es könnte sogar ein paar Wochen früher werden.
Der Kanton macht den Unterschied
Die Kantone können helfen – sie müssen aber nicht. Das bedeutet für betroffene Unternehmen: Es wird für sie entscheidend sein, in welchem Kanton sie sich befinden. Bei gleicher Ausgangslage kann es im einen Kanton Hilfe geben, im anderen nicht. Das schafft Ungerechtigkeiten. Doch das ist der Preis für die Freiheit der Kantone. Die Freiheit, zu entscheiden, welche Firmen sie mit ihren Steuergeldern retten wollen – und welche nicht.