Die Redaktion des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» erhält angesichts der aktuellen Situation in der Schweiz viele Anfragen zum öffentlichen Verkehr: Kann ich bereits gekaufte Sparbillette zurückgeben? Kann ich das GA nun länger als 30 Tage hinterlegen, wenn ich doch eigentlich gar nicht mehr Zugfahren sollte?
Mit solchen Fragen wird derzeit auch der SBB-Kundendienst geflutet. Das Unternehmen bittet um Verständnis dafür, dass sich die Antwortzeit verlängert.
Sparbillette werden erstattet
Grundsätzlich zeigt sich die ÖV-Branche in diesen Tagen kulant. «Kosten für geplante Reisen, die man nicht antritt, werden erstattet», sagt SBB-Sprecher Oli Dischoe. «Und zwar unabhängig davon, zu welchem Tarif man ein Ticket gekauft hat.» Es sind also sowohl Sparbillette als auch gewöhnliche Tickets gemeint.
Diese Regelung gilt für Zug-, Bus-, und Trambillette. Und sie gilt vorderhand für geplante Reisen mit Abfahrt bis und mit 30. April. Was für später geplante Reisen gilt, darüber will die Branche zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
GA kann man 30 Tage hinterlegen
Nichts geändert wird vorerst an der Hinterlegung des Generalabonnements. Dieses kann wie bisher 30 Tage ohne Gebühr hinterlegt werden. Und für andere Abonnemente würden derzeit ebenfalls die bisherigen Erstattungsbedingungen gelten.
Und was ist mit den Tageskarten der Gemeinden? «Kundinnen und Kunden die bereits eine solche bezogen haben und nun aufgrund der Corona-Situation die Reise nicht antreten wollen oder können, müssen sich an die Gemeinde wenden», führt SBB-Sprecher Dischoe aus. «Diese entscheidet, ob sie die Tageskarte erstattet oder nicht.
Erstattungsgrund: Coronavirus
Wer ein gekauftes SBB-Ticket erstatten möchte, kann dies unter sbb.ch/erstattungen tun. Die SBB führt als Erstattungsgrund nun eine weitere Möglichkeit an: «Meine Reise war nicht möglich (Coronavirus)».