- Der Zürcher Kunstsammler und Hotelbesitzer Urs Schwarzenbach erleidet im Streit um fällige Steuern für importierte Kunstwerke eine herbe Niederlage.
- Das Bundesgericht hat im Streit zwischen ihm und der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zwei Urteile gefällt.
Schwarzenbachs Beschwerde, mit der er die Aufhebung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts beantragt hat, wurde abgewiesen. Zudem hiess das Bundesgericht die Beschwerde der EZV teilweise gut, und wies die Sache zur Neubeurteilung ans Bundesgericht zurück. Davon betroffen sind sieben Kunstwerke.
Das Bundesgericht bestätigte das Urteil in den wesentlichen Punkten:
- Die Anwendung des Verlagerungsverfahrens durch die Galerie verstiess gegen Bundesrecht und ermöglichte die Umgehung von Einfuhrsteuern.
- Die mit den von Schwarzenbach kontrollierten Unternehmen abgeschlossenen Verträge gaben der Galerie keine wirkliche Entscheidungsbefugnis.
- Um die Angelegenheit zu vertuschen, wurde in den Verträgen nicht angegeben, dass Schwarzenbach hinter den Unternehmen steht, denen die Gemälde gehören, und er daher der eigentliche Importeur ist.
Schwarzenbach hat zudem auch Rechtsstreitigkeiten mit den Steuerbehörden. Er soll in der Schweiz mit Kunst gehandelt haben, ohne Einkommen aus dieser Tätigkeit entsprechend zu deklarieren.