Wegen der Turbulenzen auf dem Finanzmarkt und des starken Frankens ermöglicht Bundesrat Johann Schneider-Ammann Kurzarbeit. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen kurzfristig Stellen streichen, weil sie ihre Angestellten nicht mehr voll beschäftigen können. Ab sofort werden die Arbeitsausfälle von der Arbeitslosenversicherung entschädigt. Wie das genau funktioniert, und andere wichtige Fakten zum Thema Kurzarbeit, liefert der folgende Überblick.
Was bedeutet Kurzarbeit?
Als Alternative zu drohenden Entlassungen können Firmen die Arbeitszeit der Mitarbeitenden vorübergehend reduzieren oder ganz einstellen. Die Arbeitskräfte bleiben dem Unternehmen so erhalten, und dieses spart Kosten der Personalfluktuation wie etwa dem Verlust von betrieblichem Know-How. Bei mehr als 10 Prozent Arbeitsausfall spricht man von Kurzarbeit.
Kann jede Firma Kurzarbeit einführen?
Plant ein Unternehmen Kurzarbeit, muss es dies beim Kanton schriftlich anmelden. Der Kanton überprüft dann, ob die Kurzarbeit rechtmässig ist und ob sie tatsächlich dem Erhalt der Arbeitsplätze dient. Die Arbeitnehmer müssen grundsätzlich selber nichts unternehmen.
Können sich Mitarbeiter gegen Kurzarbeit wehren?
Angestellte müssen der Kurzarbeit schriftlich zustimmen. Sie haben das Recht, die Kurzarbeitsentschädigung abzulehnen. Der Arbeitgeber muss dann weiterhin den vollen Lohn auszahlen. Sowohl Arbeitgeber wie auch Mitarbeiter können während einer Kurzarbeitsphase kündigen, solange sie die vereinbarten Kündigungsfristen einhalten.
Wie erfolgt die Entschädigung für Kurzarbeit?
Die Arbeitsausfälle werden von der Arbeitslosenversicherung entschädigt. Als Grundlage dient das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Die Arbeitsnehmer erhalten eine Kurzarbeitsentschädigung, die 80 Prozent des wegfallenden Lohnes beträgt. Sie werden allerdings erst von der Arbeitslosenkasse entschädigt, wenn die in den letzten sechs Monaten geleisteten Überstunden zeitlich abgebaut sind. Lernende und Temporär-Mitarbeiter sind von der Kurzarbeit nicht betroffen – sie erhalten weiterhin den vollen Lohn.
Wie lange können die Firmen auf Kurzarbeit zurückgreifen?
Wird ein Gesuch um Ausrichtung von Kurzarbeitsentschädigung gutgeheissen, beträgt die Anspruchsdauer 12 Monate. 2011 hatte der Bundesrat die Bezugsdauer gar auf 18 Monate verlängert, um die Folgen des starken Frankens abzuschwächen. Eine solche Verlängerung ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht vorgesehen.