- Die Lärmliga Schweiz lanciert angesichts des übermässigen Verkehrslärms für viele Menschen einen Klagepool.
- Er soll in einer ersten Phase eine Anzahl Pilotprozesse bis vor Bundesgericht führen.
Gemeinden und Kantone haben bis Ende März Zeit, die Lärmemissionen ihrer Strassen unter die gesetzlichen Lärmschutzgrenzwerte zu bringen, heisst es in einer Mitteilung der Lärmliga.
Obwohl sie dafür über dreissig Jahre Zeit gehabt hätten und die Frist 2002 auf Ende März verlängert worden sei, seien heute mit 1,6 Millionen Menschen sogar mehr Menschen von übermässigem Fahrzeuglärm betroffen als damals.
Die Lärmliga Schweiz wirft den Behörden fehlenden Willen vor, die Gesundheit der Bevölkerung mit effektiven Massnahmen vor dem schädlichen Fahrzeuglärm zu schützen. Dabei sei der Strassenlärm ein Gesundheitsrisiko. Jährlich würden daran in der Schweiz 500 Menschen sterben, und es entstünden etwa gleich hohe Kosten wie bei der Luftverschmutzung.
Lärmliga fordert Temporeduktionen
Für die Lärmliga sind deshalb Temporeduktionen das Gebot der Stunde, solange nichts anderes die Lärmbetroffenen wirklich schütze. Temporeduktionen reduzierten den Fahrzeuglärm effizient und kostengünstig dort, wo er entstehe. Sie würden zudem den Verkehrsfluss innerorts nicht behindern.
Viele lärmbetroffene Hauseigentümer und Strassenanwohnende wollten nun klagen. Um ihnen dies zu ermöglichen, organisiert die Lärmliga Schweiz einen Klagepool. Daran sollen sich auch Mieterinnen und Mieter beteiligen können, indem sie sich von ihrer Hauseigentümerin bevollmächtigen liessen.
Der Klagepool will ab 300 Klagewilligen aktiv werden. Jede klageberechtigte Partei muss dafür einen Betrag von 850 Franken oder 1000 Franken für Nicht-Lärmliga-Mitglieder bezahlen. Damit die Lärmliga als gemeinnütziger Verein das Prozessrisiko nicht tragen muss, arbeitet sie mit einer Prozessfinanzierungs-Gesellschaft zusammen.