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Lärmschutz in Verzug
Aus 10 vor 10 vom 25.07.2017.
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Lärmschutz in Verzug Die Frist verstreicht – der Lärm bleibt

Bis Ende März 2018 müssen Bund und Kantone die Bevölkerung besser vor Lärm schützen. Vielerorts wird es nicht reichen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kantone und Gemeinden müssen ihre Einwohner vor Lärm schützen. So sagt es das Gesetz.
  • Bis Ende März 2018 soll der Lärmschutz für alle Betroffenen flächendeckend sichergestellt sein.
  • Die meisten Städte und Kantone sind aber stark im Verzug – jetzt drohen Klagen.

Die Bergstrasse in Samstagern im Kanton Zürich. Derzeit wird dort eine Lärmschutzwand gebaut. Denn die Lärmbelastung an dieser Hauptstrasse liegt deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert. Dieser Strassenabschnitt wird noch rechtzeitig saniert. Ganz im Gegensatz zu vielen anderen Strassen.

Für den Lärmschutz im Kanton Zürich ist Silvio Grauwiler verantwortlich. Knapp 60 Prozent des erforderlichen Lärmschutzes sind geschafft. Aber schon jetzt ist klar: Der Kanton Zürich wird die Ziele des Bundes verfehlen.

«Wir haben ein riesiges Problem entlang unserer Strassen. An vielen Kantonsstrassen ist die Lärmbelastung über dem Grenzwert. Aber sobald wir die Projekte in den Gemeinden auflegen und es eine Einsprache gibt, ist alles blockiert», sagt Silvio Grauwiler.

«Die meisten Kantone erreichen das Ziel nicht»

Der Kanton Zürich ist kein Einzelfall. Schweizweit sind noch hunderte von Strassenkilometern ungenügend vor Verkehrslärm geschützt. Die Anwohner bleiben dem schädlichen Lärm ausgeliefert.

Unzureichender Lärmschutz in der Schweiz: Daran werde sich bis Ende der Sanierungsfrist nicht mehr viel ändern, sagt Urs Walker. Walker ist Abteilungschef Lärm beim Bundesamt für Umwelt.

«Die Kantone haben viel unternommen, um den Lärm zu begrenzen. Auf der anderen Seite ist die Bevölkerung gewachsen, der Verkehr hat zugenommen. Damit ist das Problem wieder grösser geworden. Unter dem Strich heisst das: In den meisten Kantonen ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm nicht erreicht.»

Den Lärm bekämpfen, wo er entsteht

Liegt es auch an der Wahl der Methode? Denn viele Kantone setzten bislang auf Lärmschutzwände oder Schallschutzfenster. Wobei letztere nur als Ersatzmassnahmen gelten. Wirksamer wäre die Bekämpfung an der Lärmquelle selbst, wie etwa lärmarme Strassenbeläge oder Temporeduktionen.

Der Bundesrat fordert jetzt von den Kantonen mehr Lärmbekämpfung an der Quelle. Im Juni hat er einen entsprechenden Massnahmenplan verabschiedet.

Die meisten Kantone verfehlen die vorgeschriebene Lärmsanierungsfrist klar. Auch wenn der Bund weiterhin mit Lärmschutz-Subventionen helfen sollte: Die Kantone sind unter Druck. Nach Ablauf der Frist im März können Hausbesitzer Entschädigungsklagen einreichen.

«Wir wollen Druck auf die Kantone machen»

Damit kennt sich Peter Ettler aus. Er ist Präsident der Lärmliga Schweiz. Als Anwalt vertrat er bereits Lärmklagen gegen den Flughafen Zürich.

Jetzt kämpft er gegen Strassenlärm: «Wir werden Entschädigungsforderungen gerichtlich durchsetzen – zusammen mit betroffenen Anwohnern und Eigentümern. Damit wollen wir den Druck auf die Kantone erhöhen, dass sie mit der Lärmsanierung endlich vorwärts machen.»

Die verzögerte Lärmsanierung könnte Bund, Kantone und Gemeinden also teuer zu stehen kommen. Kosten von insgesamt 19 Milliarden Franken könnten anfallen, wenn Hauseigentümer Entschädigungen einfordern. Das schätzte das Bundesamt für Umwelt vor vier Jahren.

Ist zum Beispiel der Kanton Zürich vorbereitet auf diese Klagen? «Vorbereitet noch nicht. Wir wissen nicht, welche Menge auf uns zukommt», sagt Silvio Grauwiler. «Wir haben vielleicht den Vorteil, dass wir im Kanton Zürich den Flughafen haben – da laufen schon viele Forderungen. Unsere Beamten und Juristen haben Erfahrungen.»

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