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Schutz vor Pfusch bei Laser-Behandlungen lässt auf sich warten
Aus Espresso vom 31.07.2019. Bild: Colourbox
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Lange Übergangsfrist Schutz vor Pfusch bei Laser-Behandlungen lässt auf sich warten

  • Wer sich Haare oder ein Tattoo weglasern lassen will, ist eigentlich seit Juni 2019 durch ein neues Gesetz besser vor Pfusch geschützt.
  • Das Gesetz verlangt, dass Anbieter solcher Behandlungen einen Sachkundenachweis erwerben. Doch diesen gibt es noch gar nicht, er wird jetzt erst ausgearbeitet.
  • Während der Übergangsfrist bis 2024 bleibt es bei den alten, sowohl für Anbieter wie für Konsumenten verwirrenden Regeln: Mit medizinischen Lasergeräten dürfen nur ausgebildete Kosmetikerinnen und Kosmetiker arbeiten – und dies auch nur unter Aufsicht eines Arztes oder einer Ärztin.

Das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) soll Konsumentinnen und Konsumenten unter anderem besser schützen, wenn sie sich mit Laser behandeln lassen. Etwa bei der Entfernung von Körperhaaren und Tattoos mittels Laser oder bei der Behandlung von Narben. Das Gesetz sieht vor, dass solche Behandlungen nur anbieten darf, wer einen Sachkundenachweis besitzt. Seit Juni 2019 ist das Gesetz in Kraft, doch für den Sachkundenachweis gibt es eine lange Übergangsfrist.

Im Moment kann nämlich noch gar niemand einen entsprechenden Sachkundenachweis vorlegen. Denn die Ausbildung dazu gibt es noch gar nicht in der Schweiz. Diese wird derzeit ausgearbeitet. Involviert sind Vertreter aller betroffenen Branchen – also etwa Dermatologinnen, Kosmetiker und Tätowierer. Ziel ist eine fundierte Ausbildung an Lasergeräten.

Schwere Verbrennungen

Eigentlich gelten in der Schweiz auch heute schon strenge Regeln im Umgang mit den besonders starken medizinischen Lasergeräten (Laser der Klasse 4 und Blitzlampen, die als Medizinprodukte zugelassen sind). Diese dürfen nur von ausgebildeten Kosmetikerinnen und Kosmetikern bedient werden – und dies nur unter ärztlicher Aufsicht. Doch das ist längst nicht allen Anbietern bewusst oder sie halten sich wissentlich nicht an die Regeln.

Mit anderen Worten: Es wird teilweise ohne entsprechende Ausbildung und ohne ärztliche Aufsicht mit solchen Geräten gelasert. Und so kommt es immer wieder zu Fehlmanipulationen, die zu schlimmen Verbrennungen führen können (siehe zum Beispiel «Espresso»-Beitrag von 2016).

Offene stellen an Bein.
Legende: Eigentlich sollten nur die Besenreiser weg. Solche Verletzungen können bei unsachgemässer Laser-Behandlung entstehen. zvg

Bis 2024 gilt: Lasern nur unter ärztlicher Aufsicht

Der neue Sachkundenachweis gilt dann unabhängig von der Stärke des verwendeten Geräts für bestimmte Behandlungen, darunter eben das Entfernen von Haaren oder Tattoos, Nagelpilz-Behandlung oder auch Akupunktur mittels Laser. Wer den Nachweis ab dem 1. Juni 2024 nicht vorlegen kann, bei dem sollte man eine solche Behandlung auf keinen Fall machen lassen.

Bis es soweit ist, gilt: Wer sich Haare oder ein Tattoo entfernen lassen möchte, sollte dies nur unter ärztlicher Aufsicht tun und sich nur von ausgebildeten Kosmetikerinnen und Kosmetikern (mit eidgenössischem Fachausweis) behandeln lassen. Nadine Herren vom Schweizer Kosmetik-Verband mahnt denn auch, keine falschen Hemmungen zu haben – man solle im Zweifelsfall lieber ein paar Fragen zu viel stellen: «Schliesslich geht es um das eigene Wohlergehen.»

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