- Das Bundesgericht hat den Fall einer angehenden Studentin zurückgewiesen, die einen Zeitzuschlag für den Eignungstest zum Studium der Veterinärmedizin beantragt hat.
- Eine Expertise soll zeigen, ob ein solcher Zeitzuschlag möglich ist.
- Der sogenannte Nachteilsausgleich ist an Schweizer Universitäten vielerorts gang und gäbe.
- Nicht so für den Numerus Clausus, die Zulassungsprüfung für Human-, Veterinär- und Zahnmedizin.
Eine Minderheit von zwei Richtern argumentierte, dass mit der Gewährung eines Zeitzuschlags der eigentliche Testzweck vereitelt werde. Es gehe darum, jenen Personen einen Studienplatz zu gewähren, die unter Zeitdruck korrekt arbeiten könnten. Fachpersonen hätten ausgesagt, dass ein solcher Ausgleich bei diesem Test nicht möglich sei.
Die Mehrheit der Richterinnen und Richter ist jedoch der Auffassung, dass die Erschaffer des Tests nicht als Fachpersonen betrachtet werden könnten. Diese hatten sich nämlich dazu geäussert. Es müsse eine unabhängige Person prüfen, ob ein Zeitzuschlag möglich sei.
Die öffentliche Beratung wurde in Gebärdensprache übersetzt – eine Premiere in der Geschichte des Bundesgerichts. Die Diskussion in der Beratung war sehr engagiert.