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Lockerung der «Via Sicura» Mehr Spielraum bei Raserdelikten

Ist Raser gleich Raser? Nein, sagt eine Kommission des Nationalrats. Mehr Ermessensspielraum für Richter ist das Ziel.

Die Verkehrskommission des Nationalrats will die Via-Sicura-Gesetzgebung wieder lockern. Sie hat einer Motion aus dem Nationalrat zugestimmt, die den Richtern bei Raserdelikten mehr Spielraum geben will.

Heute gilt als Raser, wer in der Tempo-30-Zone mit 70 Kilometern pro Stunde (km/h) fährt oder mit mehr als 200 km/h auf der Autobahn. Wird die Tempoüberschreitung fahrlässig begangen, soll das Gericht künftig wieder Ermessensspielraum bekommen.

Weiter fordert die Motion, die heute geltende Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis zu streichen und die Mindestdauer von zwei Jahren Führerausweisentzug zu reduzieren. Die Rückgriffspflicht der Versicherer soll in ein Rückgriffsrecht umgewandelt werden. Auf Datenaufzeichnungsgeräte und Alkoholwegfahrsperren soll verzichtet werden.

Die Kommission sprach sich mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Motion aus, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

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