- Richter sollen bei Raserdelikten, die auf Fahrlässigkeit beruhen, neu einen Ermessensspielraum haben.
- Die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr soll gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert werden.
- Das hat das Parlament entschieden und lockert damit das Handlungsprogramm «Via Sicura».
Grund für die Lockerung in der Raser-Strafnorm ist einerseits, dass die Mehrheit der Parlamentarier findet, dass Fahrer ohne Vorstrafen im Strassenverkehr heute oft übermässig streng bestraft werden. Andererseits hätten Richter nur wenig Ermessensspielraum.
Bis jetzt wurde der Führerausweis bei Raserdelikten für mindestens zwei Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall sogar für immer oder mindestens zehn Jahre. Die Strafandrohung für Raserdelikte war bisher eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Vorsätzliche Raser werden weiterhin so bestraft.
Keine Alkohol-Wegfahrsperre
Auf zwei noch nicht umgesetzte Massnahmen will der Bund verzichten. So sollen Personen, denen der Führerausweis auf Grund von Missachtung von Geschwindigkeitsvorschriften für mindestens zwölf Monate entzogen wurde, nicht mit einem Datenaufzeichnungsgerät ausgerüstet werden.
Auch Personen, die ihren Fahrausweis wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand entzogen wurde, brauchen keine Atemalkohol-Wegfahrsperre.
2016 starben 216 Menschen auf den Strassen
Weiter wurde beschlossen, dass Versicherungen zwar weiter das Recht, nicht mehr aber die Pflicht haben, den Versicherten zu belasten, wenn dieser gegen den Versicherungsvertrag verstösst.
Das Handlungsprogramm «Via Sicura» wurde vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) 2012 eingeführt, um die Zahl der Toten und Verletzten im Strassenverkehr zu reduzieren. 2016 starben auf Schweizer Strassen noch immer 216 Menschen, 3785 wurden schwer verletzt.