Ob die Maskenpflicht wegfällt oder nicht, entscheidet der Bundesrat am Mittwoch. In der Vernehmlassung bei den Kantonen bezüglich Lockerungen zeigt sich: Praktisch alle wollen die Corona-Massnahmen ad acta legen. Entschieden wird zwischen zwei Ausstiegsvarianten: Eine schnelle, vollständige und eine schrittweise Aufhebung der Massnahmen.
Der Infektiologe Jan Fehr plädiert auf Anfrage für eine schrittweise Lockerung der Massnahmen: Dabei soll die Maskenpflicht ganz am Schluss wegfallen. Er äussert sich konkret zu vier Örtlichkeiten:
Öffentlicher Verkehr: Einfach gesagt gibt es zwei Bereiche: Jene, in denen Menschen in Innenräumen nahe beieinander sind und solche, bei denen dies nicht der Fall ist. Der öffentliche Verkehr zu Stosszeiten gehört sicherlich zum ersteren Fall, weil dort die Leute oft über längere Zeit dicht beieinandersitzen: Dort sollte die Maskenpflicht weiterhin geboten sein. Bei der Maskenpflicht im ÖV auf Eigenverantwortung zu setzen, scheint mir wenig sinnvoll: Der Bundesrat sollte klare Richtlinien festlegen, denn nur so wissen die Leute, was zu tun ist.
Detailhandel: Diesen Ort könnte man zu jenem Bereich zählen, wo Personen nur kurze Zeit Kontakt miteinander haben, deshalb ist hier eine Abschaffung der Maskenpflicht eher denkbar. Doch die Szenarien in einem Supermarkt sind oft nicht so klar: An einem Nachmittag unter der Woche befinden sich oft wenige Menschen in einem Laden. Im gleichen Supermarkt an einem Samstagmorgen sieht es aber ganz anders aus und erinnert an die Situation im ÖV zu Stosszeiten.
Deshalb ist eine Aufhebung der Maskenpflicht auch hier noch nicht sinnvoll. Zudem müssen wir daran denken, dass wir Regeln festlegen, die die Bevölkerung versteht: Man kann nicht einen differenzierten Zeitplan zum Maskentragen für Einkaufszentren aufstellen, das versteht niemand. Aus infektiologischer Sicht macht es daher Sinn, wenn man zurzeit weitgehend noch an einer generellen Maskenpflicht festhält.
Aus infektiologischer Sicht macht es Sinn, wenn man zurzeit an der Maskenpflicht festhält.
Arbeitsplatz: Ein gut gelüfteter, geräumiger Arbeitsplatz, beispielsweise in einem Büro, fällt in den Bereich, wo eine Aufhebung der Maskenpflicht eher vorstellbar ist. Wenn eine Belüftung des Raums möglich ist und man zum Nachbarn Abstand halten kann, sollte man dies weiterhin auch bei einer Aufhebung der Maskenpflicht tun.
Gesundheitswesen: In einer ersten Phase sehe ich hier keine Option für eine Aufhebung der Maskenpflicht. Ich würde auch nicht unterscheiden zwischen Spitälern und Altersheimen oder anderen Institutionen, sondern alle Bereiche gleich behandeln. Denn es braucht klare und einfache Regeln, sonst haben wir ein riesiges Durcheinander. Wenn man zu differenziert ist und man an gewissen Orten keine Maskenpflicht mehr hat, dann wird es zur Erosion auch an Orten mit Maskentragpflicht kommen.
Es braucht einfache und klare Regelungen, sonst haben wir ein riesiges Durcheinander.
Fazit: Es ist wichtig, jetzt gut und sicher in die nächste Phase zu kommen. Wir sind an einem Scheidepunkt: Wir haben den Peak der Fallzahlen überschritten, aber es ist nicht ganz risikolos, zu denken, dass die meisten Leute aufgrund der hohen Omikron-Infektionszahlen nun einfach rundum geschützt sind. Viele glauben daher fälschlicherweise, dass die Masken ganz ohne Bedenken abgeschafft werden können.
Sollte die Maskenpflicht wegfallen, sollten Risikopersonen definitiv weiterhin eine Maske tragen.
Eine milde Omikron-Infektion hinterlässt nicht einfach in jedem Fall eine langandauernde robuste Immunität. Daher ist die Impfung für diejenigen, welche noch nie eine hatten, nach wie vor wichtig. Sollte die Maskenpflicht wegfallen, sollten Risikopersonen definitiv weiterhin eine Maske tragen.