Das Wichtigste in Kürze
- Seit Ende April kann man in der Schweiz nikotinhaltige E-Zigaretten kaufen – auch als Jugendlicher.
- Ein neues Tabakproduktgesetz soll dies künftig verbieten. Bis dahin braucht es aber eine Übergangslösung.
- Der Bund hofft, dass Hersteller und Händler freiwillig einen Kodex beschliessen und darauf verzichten, E-Zigaretten an Minderjährige zu verkaufen.
Elektronische Zigaretten – so genannte E-Zigaretten –, die Nikotin enthalten, waren bisher in der Schweiz verboten. Weil die Schweiz EU-Richtlinien übernommen hat, sind sie nun aber seit Ende April auch in der Schweiz legal.
Doch sie unterliegen nicht dem Jugendschutz, wie Eva van Beek vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit erklärt: «Wenn man will, kann man diese Zigaretten an Minderjährige abgeben.» Ausserdem gibt es auch keine Einschränkungen bei der Werbung.
Wenn man will, kann man diese Zigaretten an Minderjährige abgeben.
Da aber nikotinhaltige E-Zigaretten als gesundheitsschädlich gelten, ist diese Situation aus Sicht des Jugendschutzes unbefriedigend. Abhilfe schaffen soll nun ein neues Gesetz, das Tabakproduktegesetz. Das ist allerdings im Parlament hängig. Bis es in Kraft tritt, dauert es wohl noch einige Jahre.
Tabakbranche soll freiwillig auf Verkauf verzichten
Für diese Übergangsfrist muss deshalb eine Übergangslösung her: Aus diesem Grund hat der Bund kürzlich an einem Runden Tisch mit den Herstellern und Händlern von E-Zigaretten den Jugendschutz diskutiert. Ziel sei es, dass die Tabakbranche freiwillig einen Kodex beschliesse. «Das wäre dann eine Fortführung des Jugendschutzes, der eigentlich heute schon mehrheitlich von Händlern und Herstellern in diesen Produkten praktiziert wird», so van Beek.
Produzenten und Händler würden also freiwillig darauf verzichten, nikotinhaltige E-Zigaretten an Jugendliche zu verkaufen. Der Bund hofft, dass bis Ende September eine solche Lösung zustande kommt.