- Die Schweiz übernimmt ab dem 1. Januar 2023 die europäische Drohnen-Regelung der EU.
- Die Bestimmungen beinhalten neue maximale Flughöhen, Gewichtslimiten, Gebietseinschränkungen sowie Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre.
- Zudem müssen Pilotinnen und Piloten von Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, eine Prüfung ablegen.
- Drohnen über 250 Gramm und solche, die eine Kamera haben, müssen zudem registriert werden.
Der mit der Europäischen Union harmonisierte Rechtsrahmen bringe der schweizerischen Drohnen-Branche etliche Vorteile, teilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) mit. Die europäische Reglementierung setze Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen fest. Neu wird etwa abhängig vom Betriebsrisiko zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden.
Schulungen und Prüfungen
Alle Fernpilotinnen oder -piloten, die eine Drohne in der offenen Kategorie betreiben möchten, müssen eine Ausbildung absolvieren und ein entsprechendes Zertifikat vorweisen können. Die EU und die Schweiz anerkennen die jeweiligen Zertifikate gegenseitig.
Der Modellflug im Rahmen eines Vereins oder Verbandes ist, wie das Bazl mitteilt, von dieser Neuregelung ausgenommen.
Bis anhin bestand in der Schweiz keine Schulungspflicht für Drohnen-Pilotinnen und -Piloten. Schulungen und Prüfungen fanden lediglich auf freiwilliger Basis statt.
Mit den neuen Drohnen-Regeln will der Bund die Anliegen der Bevölkerung besser schützen – so zum Beispiel die Privatsphäre.
Die Schweiz wird auch die europäische Regulierung zum U-Space anwenden. Dabei handelt es sich laut Bazl um eine Gesamtheit digitaler und automatisierter Funktionen und Prozesse, die in einem definierten Luftraum eingesetzt werden. Mit U-Space soll die steigende Zahl von Flugbewegungen ziviler Drohnen sicher in den Luftraum integriert werden, um ein konfliktfreies Nebeneinander von bemannten und unbemannten Luftfahrtsystemen zu gewährleisten.