Der aus Nordamerika stammende Maiswurzelbohrer hat seinen Weg auch ins St. Galler Rheintal und ins Fürstenland gefunden. Dort wurde der Schädling nun entdeckt. Weil in der Schweiz eine Melde- und Bekämpfungspflicht besteht, musste das kantonale Landwirtschaftsamt entsprechend handeln. Bereits seit rund zwei Jahren bekannt ist das Problem im Aargau oder im Kanton Solothurn.
47 Gemeinden in St. Gallen betroffen
Als Massnahme schränken die Behörden den Maisanbau im Kanton St. Gallen ein. Insgesamt sind 47 Gemeinden betroffen. In 33 Gemeinden im Fürstenland, im Linthgebiet, im Rheintal und im Sarganserland ist es 2023 verboten, dort Mais anzubauen, wo bereits 2022 Mais angebaut wird. Weitere 14 Gemeinden sind aufgrund eines vom Bund vorgeschriebenen Zehn-Kilometer-Radius um die Befallherde zusätzlich betroffen.
Jetzt, im Herbst, legt der nur etwa fünf Millimeter grosse Maiswurzelbohrer seine Eier in die Maisfelder oder die Überreste davon. Im Frühling schlüpfen dann die Larven. Das grosse Schadenpotenzial des Käfers rührt daher, dass die Larven die Wurzeln der Maispflanzen fressen. Laut St. Galler Landwirtschaftsamt lasse sich der Schädling durch einen Abbauunterbruch von einem Jahr bekämpfen, weil die Larve auf Mais angewiesen sei. Sprich: Findet sie kein Futter, stirbt sie.
Kanton fordert mehr Eigenverantwortung
Der Kanton St. Gallen ist mit den Vorgaben des Bundes indes nur bedingt einverstanden. «Wir sehen eine Lösung eher darin, dass der Maiswurzelbohrer als Quarantäneorganismus heruntergestuft wird und die Eigenverantwortung der Landwirte gestärkt wird», sagt Bruno Inauen, Leiter des Landwirtschaftsamts, auf Anfrage.
Denn der Landwirt sei in diesem Fall der Leidtragende, weil er die Mehrkosten tragen müsse. «Die Kosten für die Landwirtschaft steigen durch die Notwendigkeit einer Zwischenansaat», sagt Inauen. Das entspreche etwa 1500 Franken Mehrkosten pro Hektar. Problematischer werde es, wenn der Landwirt keine weiteren ackerfähigen Flächen habe. Dann müssten alternative Futtermittel für die Tiere oder Silomais zugekauft werden.
«Zeitpunkt einer Strategieanpassung gegeben»
Mit einem Anbauunterbruch alle zwei oder drei Jahre könne der Schädling ebenfalls eingeschränkt werden, so der Leiter des St. Galler Landwirtschaftsamts weiter. «Es sollte eine auf Eigenverantwortungsstrategie basierende Empfehlung eingeführt werden.» Diese Änderung kann der Kanton aber nicht eigenhändig einführen, die Hoheit liegt hier beim Bund. «Die Ausbreitung ist so weit fortgeschritten, dass nun der Zeitpunkt einer Anpassung der Strategie gegeben wäre.»
Für Endkonsumenten sei der eingeschränkte Maisanbau wenig zu spüren, die Mehrkosten lägen beim Landwirt, so die St. Galler Behörden. Es sei nicht so, dass der Mais «flächendeckend» umfalle.