- 570 Personen haben in der Schweiz im vergangenen Jahr ein Spenderorgan erhalten.
- 164 Verstorbene überliessen nach ihrem Tod eines oder mehrere ihrer Organe anderen.
- Ende 2022 warteten 1442 Personen auf mindestens ein Spenderorgan.
Eigentlich kann man bis ins hohe Alter seine Organe spenden, wenn man das will. Wie die heute veröffentlichten Zahlen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zeigen, stagniert die Zahl der Organspenden aber. Weder die Coronakrise noch die Abstimmung zur sogenannten Widerspruchslösung haben daran gross etwas geändert.
Viele warten auf Organe
Zwar hat sich in 15 Jahren die Zahl der verstorbenen Spendenwilligen in etwa verdoppelt – von 81 im Jahr 2007 auf 164 Personen im vergangenen Jahr. Dennoch blieb 2022 die Zahl der Transplantationen in etwa stabil, teilt das BAG mit. 2021 gab es 166 Organspenderinnen und Organspender. Insgesamt wurden 469 Organe von Verstorbenen und 116 Organe von lebenden Personen an 570 Personen gespendet.
Laut BAG gebe es allerdings nach wie vor zu wenig Organe. Ende 2022 warteten 1442 Personen auf mindestens ein Organ – acht mehr als ein Jahr zuvor. Jedoch kam für rund die Hälfte der Menschen auf der Warteliste eine Transplantation aus gesundheitlichen Gründen nicht infrage.
BAG lanciert Spendenkampagne neu
Dass Verstorbene zu Lebzeiten ihren Willen zur Organspende nicht geäussert hätten, sei zurzeit die grösste Herausforderung, so das BAG. Mit einer Ende 2022 lancierten Kampagne «Leben ist Teilen» wollen der Bund und die Stiftung Swisstransplant die Menschen in der Schweiz dazu motivieren, sich Gedanken über Organspende zu machen und diese festzuhalten. Das soll vermeiden, dass Angehörige über die Entnahme von Organen entscheiden müssen.
Seinen Willen festhalten kann man in einer Patientenverfügung, auf einer Organspende-Karte oder auch im elektronischen Patientendossier. Das elektronische Spenderregister von Swisstransplant musste wegen Sicherheitsmängel im Oktober eingestellt werden.
Warten auf Widerspruchslösung
Um dem Organmangel beizukommen, hat sich das Parlament sowie das Volk für eine erweiterte Widerspruchslösung ausgesprochen. Damit wird grundsätzlich jeder und jede zum Organspender. Wer nach dem Tod keine Organe spenden will, muss dies ausdrücklich festhalten oder Angehörige informieren.
Die Arbeiten zur Umsetzung des Gesetzes sind zwar gestartet, jedoch hapert es bei der Erstellung eines nationalen, digitalen Spenderregisters. Deshalb gilt noch bis 2024 die erweiterte Zustimmungslösung. Bei dieser ist eine Organ- oder Gewebeentnahme nach dem Tod nur möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt.