- Wer in der Schweiz Pelze oder Produkte aus Pelz verkauft, muss diese genau deklarieren.
- Ein Bericht des Bundes zeigt nun aber: Die Branche setzt die Deklarationspflicht mangelhaft um.
- Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen will deshalb im kommenden Winter die Kontrollen bei Verkaufsstellen und Internet-Anbietern verschärfen und vermehrt Bussen aussprechen.
Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist vorgeschrieben, alle Pelze und Pelzprodukte mit Angaben zur Tierart, Herkunft und Produktionsmethode zu bezeichnen. Dies wird laut einer Untersuchung des BLV mangelhaft umgesetzt.
In der vergangenen Wintersaison führte das BLV 131 Kontrollen bei Verkaufsstellen und Internet-Anbietern durch. Rund zwei Drittel davon hatten eine Beanstandung zur Folge, weil Produkte falsch oder nicht vollständig deklariert waren. In 88 Prozent der Fälle holten die Unternehmen das Versäumte nach. Zehnmal erliess das BLV eine Verfügung, in einem Fall leitete es ein Strafverfahren ein.
Keine nennenswerte Verbesserung
Kontrolliert hat das BLV auch 6632 Pelzprodukte. Knapp drei Viertel (73 Prozent) waren korrekt deklariert, bei den übrigen fehlte die Deklaration oder sie war fehlerhaft. Fast die Hälfte der Beanstandungen betraf Pelzkrägen von Jacken; die meisten beanstandeten Produkte stammten vom Marderhund, vom Polarfuchs und vom Kojoten.
Seit der Aufnahme der Kontrollen im Jahr 2014 und präziseren Vorschriften habe sich die Deklaration von Pelzen nicht nennenswert verbessert, konstatiert das BLV. Es will im kommenden Winter erneut Verkaufsstellen kontrollieren. Zudem will es den Vollzug verschärfen und vermehrt Verfügungen und auch Bussen aussprechen.