Im Sommer schien alles geregelt. Die St. Galler Kantonalbank (SGKB) gab bekannt, dass sie sich mit der deutschen Justiz geeinigt habe und 3.1 Millionen Euro Strafe wegen Beihilfe zu Steuerdelikten bis 2014 geleistet habe. Nun zeigen Recherchen der «Rundschau», wie die Weissgeldstrategie unterlaufen wurde.
Ein ehemaliger Kundenberater der Bankfiliale in Rheineck hat deutschen Steuerdelinquenten geholfen, Geld vor der Steuerfahndung zu verheimlichen, obwohl seit 2012 offiziell eine Weissgeldstrategie gilt.
Bankkunde als Strohmann
Der «Rundschau» wurden rund 9000 Buchungsbelege zugänglich gemacht. Sie zeigen, wie ein Bankmitarbeiter einen Schweizer Kunden als Strohmann nutzte: Damit ein deutscher Steuerhinterzieher sein Schwarzgeld unbemerkt aus der Schweiz abziehen konnte, überwies der Mitarbeiter das Geld über den Strohmann und verschleierte damit die Herkunft.
In einem zweiten Fall wurde das Konto des inländischen Kunden genutzt, um hohe Bargeldauszahlungen an ausländische Kunden zu tätigen. Der Steuerhinterzieher bezog das Bargeld und schmuggelte es über die Grenze.
Die SGKB versichert, sie habe bereits 2008 Massnahmen gegen Steuerhinterziehung ergriffen: «Die strikte Einhaltung nationaler und internationaler Regulierungen ist Teil unserer Geschäftskultur.» Aber die Bank räumt ein, dass sich die Recherchen der «Rundschau» erhärtet hätten.
Eine allfällige Verantwortung dafür sieht die Bank ausschliesslich bei ihrem ehemaligen Kundenberater, es handle sich um einen Einzelfall. Es sei zudem davon auszugehen, dass der inländische Kontoinhaber von den Transaktionen Kenntnis gehabt habe – was dieser zurückweist.
Unübliche Vollmacht
Gemäss Recherchen hat sich der Kundenberater 2008 von einem vermögenden Kunden eine umfassende Vollmacht besorgt. Die SGKB schreibt dazu, die Vollmacht sei bedeutungslos, weil die Bank Vollmachten nur auf ihrem eigenen Formular akzeptiere, was nicht der Fall war. Trotzdem wurden Stempel und Visum des Filialleiters angebracht.
«Der Vorgang ist mir ein Rätsel», sagt die Compliance-Spezialistin der Hochschule Luzern, Professorin Monika Roth. Diese Vollmacht sei nicht nachvollziehbar und völlig unüblich. «Offenbar hatten sie ihre internen Kontrollen nicht im Griff.»
Die SGKB erwidert: «Wir verfügen über ein sehr gutes, branchenübliches Kontrollsystem, welches durch die Revision regelmässig geprüft und bestätigt wird.»
Strafanzeigen wegen Veruntreuung
Die Vollmacht und die Steuerhinterziehung kamen ans Licht, weil zwei Bankkunden Strafanzeige wegen Veruntreuung erstattet haben. Jörg Kortleitner ist einer von ihnen: «Ich war fünf Jahre in Thailand. Ich hatte hier keine Schulden, keine Zahlungen, gar nichts. Aber in dieser Zeit ist Geld weggekommen. Transaktionen, ganz wahnsinnig.»
Der Steuerberater des Bankkunden, Jörg Wipfli, sieht eine Mitverantwortung der SGKB: «Ganz am Anfang hat der Bank-Vertreter ungetreue Geschäftsführung zugegeben. Die Bank hat dann aber angefangen zu mauern. In dieser Systematik kann das kein Zufall sein.» Die Bank weist dies zurück.
Gegen die St. Galler Kantonalbank sind Zivilklagen hängig und gegen den ehemaligen Mitarbeiter Strafanzeigen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der frühere Kundenberater lehnte eine Stellungnahme ab. Die SGKB erklärt schriftlich: «Wir bedauern die eingetretene Situation und begrüssen, dass die Ansprüche durch Gerichte geklärt werden. Falls ein Verschulden der Bank festgestellt wird, stehen wir selbstverständlich dafür ein.»