Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz für Renten in der zweiten Säule für 2018 bei einem Prozent.
Mit diesem Zins wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Entscheidend für die Höhe des aktuellen Mindestzinssatzes seien die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Für die künftige Festlegung des Mindestzinses will der Bundesrat die Entscheidungsgrundlagen bis nächsten Sommer analysieren.
Im letzten Jahr hat er eine Senkung des Satzes von 1,25 Prozent auf 1 Prozent beschlossen.
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