Der Bundesrat hat die Grundsätze für eine mögliche Gasmangellage definiert. Dabei sind verschiedene Varianten von Verbrauchseinschränkungen und Verbote vorgesehen, welche den interessierten Kreisen nächstens zur Konsultation vorgelegt werden.
Aus Sicht von Wirtschaftsminister Guy Parmelin geht es jetzt nicht darum aufzuzeigen, wie eine allfällige Gasknappheit bewältigt wird, sondern darum, eine solche überhaupt erst zu verhindern. Der Weg heisse «Selbstdisziplin und Genügsamkeit», sagte er vor den Medien.
«Jede Massnahme, die bereits ergriffen wurde, und die noch ergriffen werden wird, dient dazu zu verhindern, noch drastischere Massnahmen ergreifen zu müssen», betonte Parmelin.
Zeichnet sich eine Gasmangellage ab, sollen laut Bundesrat zuerst Sparappelle an alle Gasverbraucher gehen. Reicht das nicht aus, kann die Erdgaslieferung für alle umschaltbaren Anlagen unterbrochen werden.
Durch die Umschaltung solcher Zweistoffanlagen auf andere Energieträger könne zudem eine rasche Reduktion des Erdgasverbrauchs um 15 bis 20 Prozent erreicht werden, so die Regierung.
Raumwärme wichtiger Ansatz
Sparpotenzial gibt es laut Bundesrat vor allem bei der Raumtemperatur, da in der Schweiz ein hoher Anteil des Erdgases fürs Heizen eingesetzt wird. Ein wesentlicher Teil der Einsparungen soll durch freiwillige Einsparungen bei Haushalten, Industrie, Dienstleistungen und in der öffentlichen Verwaltung erreicht werden.
Lebenswichtige Güter und Dienstleistungen dürften aber nicht wesentlich betroffen sein, betont die Regierung. Die Verwendung von Gas in den Bereichen Sport, Freizeit, Wellness sowie beispielsweise Terrassen-Heizstrahlen könne aber verboten werden.
Haushalte nicht betroffen
Falls all dies nicht ausreicht, kann mit einer Kontingentierung der Verbrauch von Einstoffanlagen weiter reduziert werden. Betroffen wären alle Verbraucher, mit Ausnahme der geschützten Kunden wie private Haushalte und grundlegende soziale Dienste wie etwa Spitäler oder Blaulichtorganisationen.
Die von einer Kontingentierung betroffenen Unternehmen hätten die Möglichkeit, nicht genutzte Kontingente über einen Pool käuflich zu erwerben, um die volkswirtschaftlichen Schäden zur verringern.
Sparziel soll Krise verhindern
Der Bundesrat betont, dass alles daran gesetzt werde, eine Mangellage im Energiebereich möglichst zu verhindern. Er hat deshalb entschieden, dass sich die Schweiz, analog zur EU, für das Winterhalbjahr beim Gas ein freiwilliges Sparziel von 15 Prozent setzen soll.
Die Bundesverwaltung soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen. So soll die Temperatur in den Gebäuden gesenkt werden. PCs und andere Geräte, die nicht in zwingend in Betrieb sein müssen, sollen abgeschaltet werden.
Abgeklärt wird auch, wie in einer Mangellage Standorte der Bundesverwaltung zusammengelegt werden könnten, damit weniger Räume geheizt werden müssten, und wie dies mit mehr Homeoffice ergänzt werden könnte. Der Bundesrat lädt die Kantone, Städte und Gemeinden ein, ebenfalls solche Massnahmen zu prüfen und umzusetzen.
Neben dem Gas- auch ein Stromsparziel zu postulieren, sei derzeit nicht angezeigt, erklärte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Die Lage stelle sich hier anders dar, die Stauseen würden im Hinblick auf eine mögliche Strommangellage Ende Winter gefüllt.