«»Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bedrohen viele Unternehmen in ihrer Existenz. Der Bundesrat sucht nach Wegen, wie Konkurse verhindert werden können, wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter an der Medienkonferenz bekannt gab.
Betreibungsverbot wird aufgehoben
Als Notmassnahme hatte er im März ein Betreibungsverbot verhängt und die Zivil- und Verwaltungsverfahren gestoppt. Diese Massnahmen laufen am 19. April aus und werden nicht verlängert.
Der Fristenstillstand im Betreibungswesen sei langfristig kein geeignetes Instrument, um den gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen. Keller-Sutter bemüht sich um einen historischen Vergleich zum Jahr 1914.
Beim Ausbruch des Ersten Weltkriegs seien ebenfalls Fristen stillgestanden. Doch dies habe ernsthafte Auswirkungen auf die Zahlungsmoral gehabt, so Keller-Sutter. Deshalb wolle man den Betreibungsstillstand nicht verlängern. Auch die verbürgten Überbrückungskredite können nach Einschätzung des Bundesrats nicht alle coronabedingten Konkurse verhindern.
Konkurswelle verhindern
Er erwägt daher, das Kapitalschutzrecht sowie das Sanierungs- und Stundungsrecht anzupassen, um die Schweiz vor unnötigen Konkursen zu bewahren. Eine Konkurswelle würde die Konjunktur gemäss den jüngsten Prognosen nachhaltig beeinträchtigen und eine Erholung der Wirtschaft stark verzögern.
Der Bundesrat hat das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis nächste Woche geeignete Massnahmen vorzuschlagen.
Geprüft wird unter anderem eine vorübergehende Regelung, wonach Unternehmen bei drohender coronabedingter Überschuldung mit der Konkursanmeldung zuwarten können.
«Besteht Besorgnis der Überschuldung, muss der Verwaltungsrat heute die Bilanz deponieren. Normalerweise ist das ein wichtiger Schutz der Gläubiger, im Moment würde das aber zum Untergang der Unternehmen führen», so Keller-Sutter.
Solche Konkurse will der BR verhindern. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Die Überwindung der Überschuldung nach der Coronakrise muss dargelegt und dokumentiert werden. Und die Bilanz muss vorher intakt gewesen sein.
Spielraum sieht der Bundesrat auch im Nachlassrecht. Für KMU, die allein wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, will er zudem eine befristete Stundung einführen.
Diese Massnahmen sollen den Unternehmen Zeit verschaffen, um ihr Geschäft zu reorganisieren und Sanierungsmassnahmen umzusetzen.
Keine Notstundung
Die Notstundung will der Bundesrat jedoch nicht zur Anwendung bringen. Diese ist im Schulbetreibungs- und Konkursrecht vorgesehen für «ausserordentliche Verhältnisse, insbesondere im Falle einer andauernden wirtschaftlichen Krise». Sie würde den Schuldnern die Möglichkeit geben, eine Stundung von bis zu sechs Monaten zu verlangen.
Für Zivilverfahren werden zur Entlastung der Gerichte vorübergehende Spezialregelungen geprüft. Von den Gerichten wurde angeregt, den Einsatz von Video- oder Telefonkonferenzen zu ermöglichen, wie dies in Verwaltungsverfahren bereits möglich ist.
«Wochen, Monate»
«Hoffen wir, dass die Arbeitslosigkeit nicht weiter zunimmt», sagt die Bundesrätin. Mit den Massnahmen sollen möglichst viele Jobs gerettet und Konkurse abgewendet werden.
Insgesamt rechnet sie nicht damit, dass die aktuellen Probleme nicht Jahre andauern werden, sondern «Wochen, Monate».