Es gebe keine Tabus, der Bundesrat nehme die Lage sehr ernst, erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin am Donnerstag nach einem Krisengipfel mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Kantonsvertretern. Es werde offen und konstruktiv über Probleme und Lösungen gesprochen.
Parmelin: Impulsprogramm zurzeit nicht sinnvoll
«Wenn etwas nötig und praktikabel ist, sind wir offen und schliessen nicht von Anfang an etwas aus», betonte Parmelin. Nein sagt er aber zu einem Konjunkturprogramm, um die Wirtschaft zu stimulieren, wie dies die Gewerkschaften fordern. Das sei zwar diskutiert worden. Zum jetzigen Zeitpunkt sei ein Impulsprogramm aber nicht sinnvoll.
Der Wirtschaftsminister räumte ein, dass derzeit besonders die Tourismus- und Hotellerie-Branche Schwierigkeiten habe. Einigen Betrieben drohten Liquiditätsengpässe. Doch mit finanzieller Unterstützung können sie nicht rechnen. Es blieb bei vagen Versprechen: So soll etwa der Bürokratieaufwand in Grenzen gehalten werden.
Seco-Chefin verspricht weniger Bürokratie
Das betonte auch Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco): «Wichtig ist die ganze Kurzarbeitsentschädigung. Die Schweiz kann froh sein, diese zu haben. Es geht darum, diese Gesuche etwas weniger administrativ zu bearbeiten.»
Ein unbürokratischer Zugang zur Kurzarbeitsentschädigung heisse aber nicht, dass man das Geld einfach abholen könne, so Ineichen-Fleisch. Die Gesuche müssten natürlich die Voraussetzungen erfüllen.
Längere Bezugsdauer wird geprüft
Der Bund prüft zugleich, ob die Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate verlängert werden müsste. Denkbar wären auch andere Unterstützungsmassnahmen wie etwa Bürgschaften, so die Seco-Direktorin. Solche Instrumente hätten auch die Kantone. Das müsse in den einzelnen Fällen angeschaut werden.
Erst Ankündigungen, aber immerhin, sagte Casimir Platzer, Präsident von Gastrosuisse: «Das ist ein Lichtblick und jetzt hoffen wir, dass Bundesrat und Verwaltung so schnell wie möglich reagieren.
Doch ganz so schnell geht es dann wohl doch nicht. Bei allen Massnahmen muss der Bund zuerst juristische und finanzielle Abklärungen machen. Allein um eine Verordnung anzupassen, dauert es drei bis vier Monate.
«Echo der Zeit», 05.03.2020, 18 Uhr; frol;