Verdeckte Überwachungen, auch im Internet, Meldeauflagen, Rayon- oder Kontaktverbote, auch wenn die Betroffenen noch nicht für eine Straftat verurteilt wurden. Diese Massnahmen im Gesetz über die polizeilichen Massnahmen gegen Terrorismus (PMT) haben die Stimmberechtigten an der Urne gutgeheissen. Jetzt hat der Kanton Schaffhausen erstmals eine solche Massnahme beantragt, konkret im Falle eines verurteilten Sympathisanten der Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS).
Das Gesetz über die polizeilichen Massnahmen gegen Terrorismus (PMT) kommt zur Anwendung, wenn die Behörden konkrete und aktuelle Anhaltspunkte haben, dass eine Person terroristische Aktivitäten plant. Im Kanton Schaffhausen war dies offenbar der Fall. Der Kanton habe ein Gesuch um polizeiliche Massnahmen vergangene Woche bei der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Polizei (Fedpol), eingereicht, bestätigt Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter.
Erstes bekanntes Gesuch um PMT
Es ist das erste Gesuch eines Kantons auf Grundlage des neuen Gesetzes PMT, das bekannt wird. Das Fedpol wird nun entscheiden. Welche Massnahmen genau beantragt wurden und gegen wen sie sich richten, wollen heute weder Bund noch der Kanton Schaffhausen öffentlich erklären.
In Schaffhausen bestätigt Stamm Hurter lediglich, «dass es sich um eine im Kanton ansässige Person handelt». Weitere Informationen seien wegen des Persönlichkeitsschutzes nicht möglich.
Vor wenigen Wochen allerdings erklärte Stamm Hurter gegenüber den «Schaffhauser Nachrichten», der Kanton bereite ein entsprechendes Gesuch vor. Dem Artikel zufolge handelt es sich beim Betroffenen um einen vom Bundesstrafgericht verurteilten Sympathisanten des «Islamischen Staats».
«Mann als Herausforderung für die Behörden»
Der Mann mit irakischer Staatsbürgerschaft stelle für die Behörden schon länger eine Herausforderung dar. Nach Verbüssung seiner Haftstrafe hätte er ausgeschafft werden sollen. Weil ihm im Irak Folter und Tod drohten, konnte er aber nicht abgeschoben werden, weil dies das Völkerrecht so vorsieht. Der Mann lebe heute wieder in Schaffhausen und unterrichte dort in einer Moschee.
Dass der Bund den Mann nach wie vor für gefährlich hält, darauf deutet eine Äusserung von Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle hin: Gegenüber 20 Minuten erklärte sie bereits im vergangenen Jahr, das Fedpol erwarte aus Schaffhausen ein Gesuch für die Überwachungsmassnahmen gemäss dem neuen Gesetz.
Bewilligt der Bund diese jetzt vom Kanton beantragten Massnahmen zur Terrorabwehr, sind unter anderem Meldeauflagen oder Rayonverbote möglich. Auch ein Hausarrest ist laut Gesetz denkbar. Für die Umsetzung dieser Massnahmen zuständig wäre dann wiederum der Kanton Schaffhausen.