- Der Bund und die Kantone wollen Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen schneller in den Arbeitsmarkt integrieren.
- Zu diesem Zweck habe man sich auf eine gemeinsame «Integrationsagenda» geeinigt, teilt der Bundesrat mit.
- Die Ziele der Agenda sollen unter anderem mit der Zahlung einer höheren Integrationspauschale vom Bund an die Kantone erreicht werden. Das führt zu jährlichen Mehrausgaben von rund 130 Millionen Franken
Der Bundesrat hat die «Integrationsagenda» an seiner Sitzung vom vergangenen Mittwoch beschlossen, aber erst heute darüber informiert. Die Konferenz der Kantonsregierungen genehmigte die Agenda bereits im März.
Ziel sei beispielsweise, dass alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen nach drei Jahren Grundkenntnisse einer Landessprache hätten. Zudem solle mindestens die Hälfte aller erwachsenen Personen nach sieben Jahren im Arbeitsmarkt integriert sein. «Wir geben den Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen die Chance sich schneller in den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft zu integrieren», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga an einer Medienkonferenz.
Integrationspauschale von 18'000 Franken pro Person
Zur Finanzierung der Fördermassnahmen sollen die Kantone vom Bund künftig eine Integrationspauschale von 18'000 Franken pro Person erhalten. Bisher zahlt der Bund 6'000 Franken pro Person. Der angestrebte Integrationsprozess erfordere zusätzliche Mittel, so der Bundesrat.
«Wir wollen gezielt Anreize setzen, dass es sich in Zukunft für die Kantone und Gemeinden lohnt, wenn sie die Integration rasch und nachhaltig fördern», erklärte Sommaruga.
In einem weiteren Schritt wolle man in den nächsten zwei Jahren dann die Finanzierung der Unterbringung, Betreuung und Integration im Flüchtlings- und Asylbereich insgesamt überprüfen.
Der Bundesrat rechnet damit, dass das Vorgehen zu jährlichen Mehrausgaben von 132 Millionen Franken führt. Längerfristig prognostizieren Bund und Kantone aber Einsparungen, weil Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher in der Berufswelt Fuss fassen.
Berechnungen zeigten, dass die öffentliche Hand pro eingesetzten Franken auf lange Sicht bis zu vier Franken einspare, so die Landesregierung.
Auch mehr Geld für unbegleitete Minderjährige
Entlastet werden soll vor allem die Sozialhilfe. Für diese sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Der Bund vergütet ihnen aber im Asylbereich die Kosten - für vorläufig Aufgenommene während höchstens sieben Jahren und für Flüchtlinge während höchstens fünf Jahren.
Der Bund und die Kantone haben sich zudem auf ein neues System zur Abgeltung der Kosten für unbegleitete Minderjährige aus dem Asylbereich geeinigt. Der Bund will den Kantonen hier künftig stärker unter die Arme greifen. Die zusätzlichen Subventionen an die Kantone dürften rund 30 Millionen Franken betragen, so der Bundesrat.
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