- Valentin Landmann ist Verteidiger des mutmasslichen Schweizer Spions, der in Deutschland verhaftet wurde. Der Fall sorgt für diplomatische Verstimmungen.
- Er ist brüskiert, dass die Schweiz, also der NDB, nichts an die Verteidigung des Beschuldigten beisteuern will. Schliesslich habe dieser in deren Auftrag spioniert.
- Er vermutet, dass die deutschen Behörden einen Maulwurf auf Schweizer Seite eingeschleust haben. Das legen laut Landmann Details des Haftbefehls nahe.
SRF News: Wie sind Sie zu dem Fall gekommen?
Valentin Landmann: Ich betreue den Fall schon seit Jahren. Es ist ein interessanter, brisanter Fall, der jetzt explodiert ist. Es bestand die Gefahr, dass etwas passiert, wenn er nach Deutschland geht. Das haben wir ihm auch gesagt. Aber dass die Sache solche Wellen schlägt, wussten wir nicht. Auch das, was im deutschen Haftbefehl steht, wussten wir bei Weitem nicht im Detail. Die Einzelheiten darin sind enorm: Jeder Auftrag des Nachrichtendienstes ist beschrieben, jede Zahlung und jedes Instrument, das mein Klient bekommen haben soll. Ich muss dazu sagen: Wenn der Nachrichtendienst in der Schweiz oder im Ausland Ermittlungen anordnet, die sich auf schweizerische Delikte beziehen, ist das völlig in Ordnung. Gemäss Haftbefehl gibt es aber Dinge, die darüber hinausgehen.
Wenn man mit Menschen so umgeht, riskiert man, dass sie sich irgendwann überlegen, als Kronzeuge auszusagen.
Erhalten Sie Unterstützung vom Nachrichtendienst?
Der Nachrichtendienst des Bundes arbeitet im Feld sehr oft mit Beauftragten anstelle von Angestellten zusammen. Wenn einem der Angestellten etwas passiert und er kommt wegen seiner Tätigkeit für den Nachrichtendienst in ein Rechtsverfahren, dann sollte man ihm zur Seite stehen. In diesem Fall hat der Nachrichtendienst aber schnöde und brüsk reagiert, als ich anfragte, ob man den deutschen Anwalt meines Mandanten für die Verteidigung bezahlen könne. Als Antwort kam: «Wir können nicht nachvollziehen, wie Sie dazu kommen, für Ihren angeblichen Mandanten einen Prozesskostengutsprache zu verlangen.» Man lässt ihn fallen. Ich hoffe immer noch, dass Vernunft einkehrt. Aber wenn man mit Menschen, die für die Schweiz gearbeitet und Risiken auf sich genommen haben, so umgeht, riskiert man, dass sie sich irgendwann überlegen, als Kronzeuge auszusagen. Und das wäre verheerend für die Schweiz und völlig unnötig.
Wie ist Ihr Klient zu diesen Aufträgen gekommen?
Er war bei der Polizei in einer wesentlichen Stellung bei den Ermittlungen gegen Wirtschaftskriminalität. Dann war er bei der UBS in einer sehr hohen Position im Sicherheitsbereich. Dann fing er an, privat im Bereich der internationalen Finanzsicherheit tätig zu werden. Wie die Aufträge entstanden, weiss ich nicht.
Der Nachrichtendienst ist keine Untergrundorganisation, sondern eine legale Behörde.
Irgendwann waren seine Tätigkeiten nicht mehr legal?
Auch die Tätigkeit für den NDB sollte legal ablaufen. Der NDB ist keine Untergrundorganisation, sondern eine legale Behörde. Wenn diese Behörde solche Aufträge vergibt, sollte man sich darauf verlassen können. Aber man sollte sich auch darauf verlassen können, dass wenn man dem NDB oder der Bundesanwartschaft etwas über seine Aufträge sagt, dies nicht stante pede beim deutschen Generalbundesanwalt landet, der dann umgehend Ermittlungen einleitet.
Wenn man sich all die Details im Haftbefehl ansieht, könnte man sich fragen, ob anstelle des angeblichen Maulwurfs im Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen nicht eher die Deutschen einen Maulwurf bei uns platziert haben. Ich möchte nicht so weit gehen und behaupten, NDB-Chef Markus Seiler sei ein Maulwurf. Aber die deutschen Behörden wissen so detailliert Bescheid, dass man sagen muss: Hut ab, eure Spione taugen etwas! Oder mein Klient ist irgendwie verraten worden.
Die deutschen Behörden wissen so detailliert Bescheid, dass man sagen muss: Hut ab, eure Spione taugen etwas!
Das Interview führte Susanne Brunner. Das ganze Tagesgespräch hören Sie hier.