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Strengere Flugreiseregeln für Parlamentarier
Aus Tagesschau vom 21.09.2021.
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Mehr Zugfahrten statt Flüge Parlament will sich beim Reisen nicht gross einschränken

Die Idee, dass Parlamentsmitglieder vermehrt per Bahn auf Dienstreise gehen sollen, konnte sich in der grossen Kammer nur bedingt durchsetzen.

Parlamentarier und Parlamentarierinnen müssen manchmal auf Reisen gehen. Etwa als Wahlbeobachtende, für Goodwill-Besuche in Brüssel oder bei Aussenministertreffen im Iran. Auch sie sollen dabei einen Beitrag an die Reduktion des CO2-Austosses leisten, findet Nationalrat Michael Töngi (Grüne/LU). Er hat einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Denn: «Fliegen ist sehr klimaschädlich, wir sollten weniger fliegen.» Das gelte auch für die Parlamentsmitglieder.

Die ursprüngliche Idee hinter Töngis parlamentarischer Initiative: Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollen Dienstreisen per Flugzeug vermeiden und per Bahn fahren. Dies, sofern die Reisezeit mit der Bahn unter acht Stunden liegt. Sonst müssten sie den Flug selber bezahlen. Das Parlament hat nun aber entschieden, dass die Regelung nur für Zugreisen von weniger als sechs Stunden zwingend sein soll.

Karte Europas mit Flugzielen
Legende: In diese Städte dürfen Mitglieder des Parlaments weiterhin fliegen. Nach Brüssel beispielsweise dauert die Zugfahrt ab Bern mindestens 6 Stunden und 43 Minuten. SRF

Von jenen Dienstreisen, welche die verschiedenen Räte letztes Jahr unternommen haben, müssten sie mit dieser Regelung von Bern aus nur noch Städte wie Paris oder Strassburg unbedingt mit dem Zug erreichen. Dorthin dauert die Bahnreise weniger als sechs Stunden. Nach Berlin, Brüssel oder Wien dürfte demnach weiterhin geflogen werden. 

Töngi zeigt sich enttäuscht: «Diese Sechs-Stunden-Regelung bringt nicht viel. Nach Innsbruck oder Karlsruhe kommt sowieso niemandem in den Sinn, das Flugzeug zu nehmen – der Zug ist schneller.» Das Parlament habe eigentlich eine Nulllösung beschlossen, kritisiert der Grüne.

Karte Europas mit Zugzielen
Legende: Bei einer Limite von sechs Stunden müssen nur wenige Städte per Zug bereist werden. SRF

Der Nationalrat hat die Acht-Stunden-Regelung als problematisch empfunden, weil für die Bundesangestellten die Sechs-Stunden-Regelung gilt. Die Mehrheit vertrat die Auffassung, dass Ratsmitglieder den Bundesangestellten in diesem Punkt gleichgestellt werden sollen.

Beim Bund gilt der «Aktionsplan Flugreisen»

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Bundesangestellte dürfen bereits heute nur mit dem Flugzeug reisen, wenn die Reise mit der Bahn von Tür zu Tür weniger als sechs Stunden dauert und dadurch keine zusätzlichen Übernachtungen verursacht werden. Diese Regelung wird laut dem Bund seit Mitte 2020 umgesetzt und ist Teil des Klimapakets der Bundesverwaltung.

Weiter gelte es zu beachten, dass parlamentarische Delegationen oft mit Mitarbeitenden der Bundesverwaltung zusammen reisen und eine unterschiedliche Regelung die Effizienz der Zusammenarbeit zwischen Parlament und Verwaltung nur ungebührlich erschweren würde.

Die Schweiz hat sich verpflichtet, das Klimaziel Netto-Null bis 2050 zu erreichen. Ganz ohne Einschränkungen dürfe dies schwierig werden. Mit der Acht-Stunden-Regelung hätten die Parlamentarier und Parlamentarierinnen mit gutem Beispiel vorangehen können.

Tagesschau am Mittag, 21.09.2021, 12:45 Uhr

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