Zum Inhalt springen
Einreichung der SVP-Initiative
Legende: Selbstbestimmung anstatt Menschenrechtskonvention? Die Initiative der SVP will dies in der Verfassung verankern. Keystone/Archiv

Schweiz «Menschenrechtskonvention ist keine Verhandlungssache»

Nationales Recht soll immer Vorrang haben vor internationalem Völkerrecht. Das ist die Forderung der SVP in der neusten Initiative. Die Gegner machen geltend, das Volksbegehren sei eine «Anti-Menschenrechtsinitiative» und es wäre ein fragwürdiges Signal ans Ausland.

Die Alpen-Initiative, die Verwahrungs-Initiative, die Ausschaffungs-Initiative: Keines dieser Volksbegehren hat das Parlament so umgesetzt, wie es der Initiativtext eigentlich verlangte. Dies immer mit Verweis auf internationales Völkerrecht oder die bilateralen Verträge mit der EU, die eine Umsetzung verunmöglichen würden.

Mehr zum Thema:

Die SVP mag das nicht mehr länger hinnehmen. Umso mehr, als der Masseneinwanderungsinitiative und der Pädophilen-Initiative das gleiche Schicksal droht. «Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor.» Diesen Artikel möchte die Partei in der Bundesverfassung unmissverständlich verankert haben. SVP-Nationalrat und Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt hält fest: «In der Schweiz entscheiden 5 Millionen Stimmbürger, und nicht 47 Richter.»

Menschenrechtskonvention kündigen?

47 Richter, damit meint Vogt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, der in der Vergangenheit wiederholt Urteile des Schweizer Bundesgerichtes umgestossen hat, gestützt auf die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK, der die Schweiz 1974 beigetreten ist. Die Gegner der SVP-Initiative unterstellen der Partei denn auch, ihr eigentliches Ziel sei die Kündigung dieser Menschenrechtskonvention durch die Hintertüre. Claudine Esseiva, PR-Beraterin und Mitglied des Vereins Schutzfaktor M, der die Kampagne gegen die SVP-Initiative lanciert hat: «Es ist klar, entweder ist man bei dieser Konvention dabei, oder nicht. Es ist keine Verhandlungssache.»

Die Behauptung, die SVP wolle die EMRK kündigen, sei billige Polemik, kontert Hans-Ueli Vogt vom Initiativkomitee: «Es ist nicht das Ziel und es war nie das Ziel, diese Konvention zu kündigen. Was wir nicht wollen ist, dass ein Urteil des Gerichtshofs, das unserer Verfassung wiederspricht, umgesetzt werden müsste.»

Als verlässlicher Partner agieren

Ganz nach dem Motto «Schweizer Recht statt fremde Richter». Doch damit, warnen die Gegner, würde die Schweiz ein fragwürdiges Signal nach aussen senden. Für Claudine Esseiva ist klar: «Die Schweiz ist gerade als kleiner Staat darauf angewiesen, dass sie ein verlässlicher Partner ist. Das Zeichen mit dieser Initiative gegen aussen aussenden würden, wäre sehr schlecht. Auch für den Wirtschaftsstandort.»

Die SVP sei bereit, allen Menschen in der Schweiz den wichtigsten Schutz ihrer Grundrechte zu nehmen und den europaweiten Minimalstandard für Menschenrechte zu schwächen, sagt Schutzfaktor M. SVP-Nationalrat Vogt widerspricht vehement: «Tatsache ist, wir haben in der Schweiz die Menschenrechte geschützt, lange bevor es die europäische Menschenrechtskonvention gegeben hat. Wir schützen die Menschenrechte selber. Alle Gericht und Behörden in diesem Land sind an die Menschenrechte gebunden.»

Die SVP möchte, dass das Schweizervolk in jedem Fall das letzte Wort hat. Die Initiativgegner hingegen wollen lieber den Gerichten überlassen, was höher zu gewichtigen sei, Volksentscheide oder internationales Völkerrecht. Noch einmal Claudine Esseiva: «Die Menschenrechtskonvention ist ein Prinzip, die jeden Schweizer und jede Schweizerin schützen.»

Meistgelesene Artikel