«Mein Vermieter hat ein Besuchsverbot für alle Mieter verfügt. Ist das zulässig?», fragt ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Offensichtlich handle es sich um eine Massnahme, um den Hygiene- und Sicherheitsregeln des Bundes Nachdruck zu verleihen.
«Absolut unzulässig»
Das gehe aber eindeutig zu weit, sagt Walter Angst vom Zürcher Mieterverband. Es sei nicht Aufgabe des Vermieters, öffentliche Anordnungen durchzusetzen – und schon gar nicht in einem verschärften Ausmass: «Ein solches Verbot ist absolut unzulässig. Der Mieter darf Besuch empfangen, es könnten ja Familienmitglieder oder der Partner, die Partnerin sein.»
So ein Verbot habe auch rechtlich weder Hand noch Fuss, so Angst. Ein Vermieter könnte höchstens eine Meldung machen bei den Behörden, wenn er feststellen sollte, dass ein Mieter sich offensichtlich um die Regeln des Bundes foutiert und beispielsweise grosse Partys in seiner Wohnung veranstaltet.
Ist der Rasen gesperrt, hat man eine Mietzinsreduktion zugute
Ein zweiter Fall ist etwas anders gelagert: Ein Hörer schreibt, im Nachbarhaus habe der Vermieter die allgemein zugängliche Rasenfläche abgesperrt. Auch hier wohl mit dem Ziel, dass sich keine grössere Gruppe versammelt. Das dürfe ein Vermieter, so Walter Angst vom Mieterverband, aber er könne mit dieser Einschränkung den Mietvertrag nicht mehr erfüllen. Der Mieter hätte deshalb grundsätzlich eine Mietzinsreduktion zugute.
Soweit die Theorie. Der Mieterverband empfiehlt aber, besonders in dieser aussergewöhnlichen Situation: Zuerst mit dem Vermieter ein sachliches Gespräch führen, wenn dieser neue Regeln aufstellt. Vielleicht könnte man ja mit ihm Bedingungen abmachen, wie die Wiese auch weiterhin benutzbar ist. Oder: Man erklärt dem Vermieter, dass es nicht verboten ist, zuhause Besuch zu empfangen.