Das ändert sich: Ab dem 1. Oktober 2025 wird es für Mieterinnen und Mieter einfacher, den Anfangsmietzins zu beurteilen. Wer künftig eine Wohnung in bestimmten Kantonen mietet, erfährt im Formular erstmals auch den Referenzzinssatz und die Teuerung, die beim bisherigen Mietzins angewendet wurden. Das hat der Bundesrat beschlossen und die entsprechende Verordnung über die Miete und Pacht angepasst. Die Neuerung schafft mehr Transparenz: Mieterinnen und Mieter sollen besser einschätzen können, ob der verlangte Anfangsmietzins missbräuchlich ist – etwa weil der Referenzzinssatz gesunken oder die Teuerung kaum gestiegen ist.
Hier greifen die Neuerungen: Die Pflicht gilt nur für Kantone mit Formularzwang: Zürich, Genf, Basel-Stadt, Freiburg, Luzern und Zug sowie Teile von Neuenburg und der Waadt. Dort darf bei Wohnungsmangel ein amtliches Formular verlangt werden. Dieses muss bis zum Inkrafttreten angepasst sein – sonst drohen juristische Konsequenzen. Wird nach dem 1. Oktober ein veraltetes Formular genutzt, könnte ein Mietvertrag bezüglich Anfangsmiete als ungültig eingestuft werden. Auch Staffelmieten – vertraglich festgelegte Mietzinserhöhungen in Etappen – erhalten ein Update: Bisher waren dafür amtliche Formulare nötig, neu genügt die schriftliche Form. Die Änderung bringt für Vermieterinnen und Vermieter administrative Erleichterung.
Was zur Diskussion stand: Der Bundesrat vollzieht mit diesen Änderungen nur einen Teil seines ursprünglichen Vier-Punkte-Plans. Drei weitere Massnahmen zur Dämpfung der Mietzinsen blieben auf der Strecke – nach Widerstand in der Vernehmlassung. Besonders umstritten war der Vorschlag, allgemeine Kostensteigerungen nicht mehr pauschal auf Mieter überwälzen zu können. Geplant war auch eine genauere Berechnung bei Teuerungsausgleich und ein grösserer Spielraum für Mieter bei Anfechtungen. Zwar zieht sich der Bundesrat hier zurück, aber nicht vollständig: Das Bundesamt für Wohnungswesen soll das gesamte Modell zur Mietzinsberechnung überarbeiten. Es stammt aus den 1980er-Jahren und gilt als veraltet.
Wie es weiter geht: Die Diskussion über Mietpreise bleibt emotional. Einerseits warnt das bürgerlich dominierte Parlament vor zu viel Regulierung – mit dem Argument, Investitionen in den Wohnungsbau dürften nicht behindert werden. Andererseits stehen Versuche, Mietrecht im Sinne der Vermietenden zu ändern, ebenfalls unter Druck: Zwei Vorlagen wurden im letzten Herbst an der Urne abgelehnt. Am Freitag setzte auch der Nationalrat ein klares Zeichen: Eine parlamentarische Initiative, die die Anfechtung von Anfangsmieten erschweren wollte, wurde ohne Gegenstimme abgeschrieben. Fortgeführt werden hingegen Arbeiten zur stärkeren Berücksichtigung der orts- und quartiersüblichen Mieten – auch dies ein Signal: Bei Mietrechtsreformen will die Politik lieber schrittweise als radikal vorgehen.