- Kinder sollen besser vor im Internet verübten Sexualstraftaten geschützt werden. Das hält der Bundesrat in einem Bericht fest.
- Nötig seien eine engere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung solcher Straftaten und eine verstärkte Prävention.
Für den Kinderschutz und die Strafverfolgung sind in der Schweiz hauptsächlich die Kantone zuständig. Verschiedene Akteure beim Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden bekämpften im Cyberraum begangenen sexuellen Missbrauch von Kindern. Diese Arbeit sei nötig und müsse verstärkt werden, so der Bundesrat.
In seinem Bericht macht der Bundesrat weitere Empfehlungen. Zunächst müssten Cyber-Sexualdelikte besser erfasst werden und Akteure müssten im Rahmen ihrer Kompetenzen enger zusammenarbeiten. Schub brauche auch die Prävention. Sie soll neben Kindern und Jugendlichen auch Eltern, Lehrkräfte und weitere Bezugspersonen ansprechen.
Publikum für Cyber-Sexualdelikte sensibilisieren
Der Bundesrat selbst will laut der Mitteilung eigene Massnahmen im Rahmen der nationalen Plattform «Jugend und Medien» des Bundesamtes für Sozialversicherungen umsetzen. Eltern und Fachleute finden dort Tipps zum Umgang mit Cyber-Sexualdelikten und Kontaktstellen für Probleme und Notfälle. «Jugend und Medien» verfügt ausserdem über eine Datenbank mit Angeboten und Leistungen.
Organisationen, die in der Förderung der Medienkompetenz tätig sind und sich für den Schutz von Minderjährigen einsetzen, können Aktivitäten und Angebote, beispielsweise Kurse, auf diesem Weg bekannt machen. Die Tätigkeit der Akteure, die die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen fördern, soll besser koordiniert werden.
Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, gute Beispiele zu bezeichnen und ein breiteres Publikum für die Bekämpfung von Sexualdelikten an Kindern im Cyberraum zu sensibilisieren.
Vier Delikte als Grundlage
Den Bericht des Bundesrates hatte das Parlament mit einem Postulat von alt Nationalrätin Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) bestellt. Grundlage für das Papier war eine Studie von Forschenden der Universität Lausanne im Auftrag des Bundes.
Untersucht wurden vier strafbare Delikte: Herstellung und Verbreitung von Bildern sexueller Handlungen an Kindern, Livestreaming von sexuellem Kindesmissbrauch, Sextortion und Cybergrooming. Sextortion ist eine Erpressungsmethode, bei der Internetnutzer aufgefordert werden, erotisches Bild- oder Videomaterial von sich zu versenden. Cybergrooming meint die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet. Bei diesen Delikten geben sich Erwachsene häufig als Jugendliche aus, mit dem Ziel, an einem Kind sexuelle Handlungen vorzunehmen.