- Eine unabhängige Arbeitsgruppe soll die Verwicklung einiger Mitglieder der Abtei Saint-Maurice (VS) in Fälle von sexuellem Missbrauch untersuchen.
- Die katholische Abtei hat den Neuenburger Generalstaatsanwalt mit der Einsetzung dieses Gremiums beauftragt.
Das Ziel der Arbeitsgruppe unter der Leitung von Generalstaatsanwalt Pierre Aubert werde sein, eine Untersuchung nach sowohl rechtlichen als auch historischen Kriterien durchzuführen, teilte die Abtei Saint-Maurice mit. Die Gruppe erhalte uneingeschränkten Zugang zu den Archiven der Institution und zu den Zeugenaussagen, sowohl der Stiftsherren als auch der Opfer.
Diese Untersuchung solle nicht an die Stelle der von den Justizbehörden angeordneten Untersuchungen treten. Generalstaatsanwalt Aubert trete nicht in seiner Eigenschaft als Richter, sondern als Experte auf, betonte die Abtei. Aubert wird dabei vom Departement für Zeitgeschichte der Universität Freiburg unterstützt.
Nicht verjährte und noch nicht abgeurteilte Straftaten, die bei dieser Gelegenheit entdeckt werden könnten, sollen auf ausdrücklichen Wunsch der Abtei bei der Justiz angezeigt werden.
Mehrere Fälle
Die Abtei erinnerte daran, dass laut einer kürzlich veröffentlichten offiziellen Mitteilung der Walliser Staatsanwaltschaft kein Verfahren gegen einen bestimmten Täter läuft. Die Polizei setze ihre Ermittlungen auf eigene Faust fort.
Das Ausmass des Missbrauchsskandals, der die Abtei der Augustiner-Chorherren in Saint-Maurice in den vergangenen Monaten erschüttert hat, ist unklar. Laut einem im Herbst ausgestrahlten Bericht des Westschweizer Fernsehens RTS sollen etwa zehn Chorherren in Fälle von sexuellem Missbrauch innerhalb der Abtei Saint-Maurice verwickelt sein.
An einer Medienkonferenz der Abtei im Anschluss an diese Enthüllungen hiess es, dass einige dieser Fälle mehr als 60 Jahre zurücklägen und die Täter grösstenteils verstorben seien. Andere Fälle hätten mit Untersuchungshaft und Bewährungsstrafen geendet oder die Verfahren seien eingestellt worden.