Ein Tesla lässt sich ohne eine Hand am Steuerrad fahren. Er manövriert selbst – per Autopilot. Aber: heikle Situationen und Unfälle mit sogenannt teilautonomen Fahrzeugen häufen sich. Wer jeweils Schuld hat, Fahrer oder Autopilot, ist umstritten.
«Der Tesla hätte bremsen müssen»
Nach einem Unfall auf einer französischen Autobahn verklagt nun ein Genfer Unternehmer den US-Autohersteller. Das machte die Zeitung «Tribune de Genève» publik. Der Mann war im April 2017 mit seinem Tesla in ein Unterhaltsfahrzeug gefahren und wurde dabei schwer verletzt.
Sein Anwalt Robert Assaël sagt: «Der Tesla hätte bremsen, das Hindernis erkennen und die Spur wechseln müssen. Aber das ist nicht geschehen. Das ist ein Konstruktionsfehler dieses Modells.» Der Fall ist an einem Genfer Zivilgericht hängig.
Tesla nimmt Stellung
Gegenüber «10vor10» nimmt Tesla nur schriftlich Stellung: «Wir haben keinen Grund zur Annahme, dass der Autopilot eine Fehlfunktion hatte. Wird der Autopilot genutzt, liegt es in der Verantwortung des Fahrers aufmerksam zu bleiben und das Fahrzeug unter Kontrolle zu behalten.»
Das Gesetz gibt Tesla recht: Die Hände gehören trotz Autopilot ans Steuer. Guido Bielmann, Sprecher des Bundesamts für Strassen Astra: «Im Moment ist das Gesetz klar: Nicht das Auto ist schuld, sondern die Person am Steuer muss die Verantwortung tragen.»
Im Moment ist das Gesetz klar: Nicht das Auto ist schuld, sondern die Person am Steuer muss die Verantwortung tragen.
Verkehrspolitiker warnt wegen Klage
Der Aargauer FDP-Nationalrat und TCS-Vizepräsident Thierry Burkart warnt davor, dass die Klage gutgeheissen wird. Dies könne ein fatales Signal für die Branche sein. «Der Autohersteller wäre haftbar für das teilautonome Fahren» sagt Burkart. «Ein Autohersteller würde keine solche Autos mehr in die Schweiz liefern, weil er dieses Risiko nicht eingehen will.»
Anders sei die Lage, wenn in Zukunft dereinst vollautomatisierte Fahrzeuge auf den Strassen fahren würden. Thierry Burkart: «Dann schaut die Haftungsfrage anders aus. Dann müsste man prüfen, ob der Autohersteller aufkommen muss.»