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Drohen und beschimpfen: Wenn die Täterin einfach weitermobbt
Aus Rundschau vom 05.06.2019.
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Mobbing-Fall Céline Wenn die Täterin einfach weitermacht

Die 13-jährige Céline war per Handy gemobbt worden. 2017 nahm sie sich das Leben. Trotzdem beschimpft die Täterin weiter andere Jugendliche.

«Die Geschichte von Céline, so dramatisch sie ist, zeigt auf, was durch Mobbing passieren kann», sagt ihr Vater Candid Pfister aus Spreitenbach (AG). Vor knapp zwei Jahren rüttelte der Suizid der damals 13-Jährigen die Schweiz auf. Die Eltern der verstorbenen Céline äussern sich in der «Rundschau» erstmals vor einer Kamera.

Die «Rundschau» hatte Einblick in die Ermittlungsakten: Zwei Jugendliche wurden nach dem Suizid von Céline verurteilt: Ein Mädchen wegen versuchter Drohung und Beschimpfung und ein Junge wegen Nötigung.

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Vater Candid Pfister: «Die Geschichte von Céline zeigt, was durch Mobbing passieren kann»
Aus News-Clip vom 04.06.2019.
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Zwar sieht die zuständige Jugendanwaltschaft keinen kausalen Zusammenhang mit dem Suizid von Céline. Doch für die Eltern ist klar: Sie sind mitschuldig am Tod ihrer Tochter. «Ich weiss nicht, was alles in Célines Kopf vorgegangen ist, aber ich kann mir vorstellen, dass diese öffentliche Blossstellung ihr das Genick gebrochen hat», sagt der Vater.

Täterin droht weiter

Was für die Eltern besonders belastend ist: Die wegen versuchter Drohung und Beschimpfung verurteilte junge Frau beschimpft weiterhin andere Jugendliche. Wenige Wochen nach dem Suizid von Céline verschickte sie aus der Jugendpsychiatrie ein Drohvideo an ein anderes Mädchen: «Hör mal zu, du kleine Nutte: Wir werden dich finden. Und zweitens, du wirst genauso sterben wie Céline!»

Doch die Jugendanwaltschaft stellte das Verfahren wegen diesen erneuten Drohungen ein – aufgrund einer juristischen Formalität: Auf dem Video sind zwei Personen zu sehen, aber das bedrohte Mädchen richtete ihren Strafantrag nur gegen die Haupttäterin. Darum war die Anzeige ungültig. Die zuständige Jugendanwaltschaft wollte sich auf Anfrage nicht dazu äussern.

Und die Verurteilte macht weiter: Der «Rundschau» liegen neue Chat-Protokolle der vergangenen Wochen vor. Sie schrieb an ein Mädchen: «Ich reisse dir deine Pussy auf» oder «Ich verboxe dich, du kleine Schlampe». Das Opfer ging zur Kantonspolizei Zürich. «Doch sie schickten mich weg und sagten, dies seien keine Straftaten», erzählt das Mädchen.

Diese Darstellung bestreitet die Kantonspolizei Zürich. Sie bestätigt den Besuch des Mädchens auf dem Posten und hält fest, dass nach einem Gespräch keine Anzeige erstattet worden sei. Aus Gründen des Amtsgeheimnisses sei es der Polizei nicht erlaubt, konkreter auf den Fall einzugehen. Selbstverständlich nehme man auch Anzeigen von Jugendlichen entgegen.

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Nadya Pfister: «Was ist mit all den anderen jungen Betroffenen?»
Aus News-Clip vom 04.06.2019.
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Muss die Politik handeln?

Sollte die Polizei die Mädchen abgewimmelt haben, sei das pädagogisch sehr unklug, sagt Strafrechtsprofessor Jonas Weber: «Ich denke, es ist im Zweifelsfall wichtig, dass man das ernst nimmt und dass man das auch den Jugendstrafbehörden weiterleitet.»

Célines Eltern fordern die Politik zum Handeln auf. «Uns ist klar, unsere Tochter kommt nicht mehr zurück. Aber es muss sich etwas ändern», sagt die Mutter Nadya Pfister. Die Eltern verlangen, dass ein neuer Straftatbestand Cybermobbing eingeführt wird.

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Jonas Weber, Strafrechtsprofessor: «Ein Straftatbestand Cybermobbing könnte präventive Wirkung haben»
Aus News-Clip vom 04.06.2019.
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Aus rechtlicher Sicht sei das nicht nötig, sagt Strafrechtler Weber. Denn Cybermobbing sei bereits abgedeckt durch die klassischen Straftatbestände wie Drohung, Beschimpfung oder Nötigung. Aber kriminalpolitisch könnte es laut Weber sinnvoll sein, weil ein Straftatbestand Cybermobbing eine präventive Wirkung haben könnte.

Ist Cybermobbing strafbar?

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Was im realen Leben verboten ist, gilt auch für die digitale Welt. Zwar ist Cybermobbing – wie auch Mobbing – im Strafgesetz nicht explizit als Straftatbestand aufgeführt. Dennoch können Täterinnen und Täter zur Rechenschaft gezogen werden und zwar aufgrund der belästigenden, drohenden und demütigenden Handlungen, die bei Cybermobbing erfüllt werden. Dies sind unter anderem Erpressung, üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung, Drohung und Nötigung.

Was kann man gegen Cybermobbing tun? Tipps unter: www.jugendundmedien.ch

Die verurteilte Jugendliche nahm gegenüber der «Rundschau» nicht Stellung zu den Vorwürfen.

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