- Bald dürfen in der Schweiz künstlich befruchtete Eizellen vor der Einpflanzung in den Mutterleib unter bestimmten Umständen genetisch untersucht werden.
- Das entsprechende Fortpflanzungsmedizingesetz tritt per 1. September in Kraft.
Das Gesetz lässt die genetische Untersuchung von im Labor erzeugten Embryonen nur in zwei Fällen zu: Wenn die Eltern eine schwere Erbkrankheit haben und wenn ein Paar auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen kann. Andere Anwendungen der Präimplantationsdiagnostik (PID) bleiben verboten.
Neu dürfen für eine künstliche Befruchtung zudem maximal zwölf statt wie bisher drei Embryonen pro Zyklus entwickelt werden. Das revidierte Gesetz sieht ferner vor, dass nicht verwendete Embryonen künftig eingefroren werden können.
Das Stimmvolk hatte dem Gesetz vor einem Jahr klar zugestimmt. In der Vernehmlassung sei das zugehörige Ausführungsrecht nun ebenfalls auf breite Zustimmung gestossen, schreibt der Bundesrat heute in einer Mitteilung.