National- und Ständerat haben diese Woche demonstrativ die Schraube im Asylwesen angezogen: gegen den Willen des Bundesrates haben sie eine härtere Gangart im Umgang mit Menschen aus Eritrea sowie mit Schutzbedürftigen aus der Ukraine beschlossen: Ein Signal der Härte. Doch es dürfte schwierig werden, so die gewünschte Wirkung zu erreichen.
Transitland für abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea
Die Schweiz kann abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea nicht in ihre Heimat zurückführen, weil die beiden Länder kein Abkommen über eine Rückübernahme abgeschlossen haben. Ständerätin Petra Gössi von der FDP schlägt deshalb vor, ein Transitland zu suchen. Die Abgewiesenen könnten so von der Schweiz in dieses Transitland gebracht werden und von dort nach Eritrea.
Die bürgerlichen Kräfte verstehen das als «eine kleine Offensive» gegenüber Eritrea, ein Zeichen der Abschreckung. Nach dem Ständerat sagte nun auch der Nationalrat Ja zu diesem Vorschlag.
Dies, obwohl bereits aus der kurzen Diskussion hervorging: auch dieser Weg führt wohl nicht zum Ziel, da Eritrea seine Landsleute nicht zurücknehmen will, auch nicht aus einem Drittstaat. Das hiesse: früher oder später müssten diese Menschen wiederum zurück in die Schweiz genommen werden.
Fragliche Effekte durch einen angepassten Schutzstatus S
Zudem will der Ständerat den Schutzstatus S anpassen. Er hat zwei Motionen angenommen: die eine von Mitte-Ständerat Benedikt Würth, die andere von SVP-Ständerätin Esther Friedli. Beide sind aus dem Kanton St. Gallen, dessen Kantonsparlament den Schutzstatus S ganz abgeschafft haben möchte. Als nächstes diskutiert der Nationalrat darüber.
Konkret geht es darum: Der Schutzstatus S wäre jenen Ukrainerinnen und Ukrainern vorbehalten, welche aus Regionen geflohen sind, die in Kampfhandlungen verwickelt oder die unter russischer Kontrolle sind (Motion Friedli). Auch sollen jene den Status S verlieren, welche die Schweiz länger als 14 Tage verlassen, Rückkehrhilfe erhalten haben oder den Status S missbräuchlich erlangt haben (Motion Würth).
Das Ja des Ständerats erfolgte wie der Eritrea-Entscheid gegen den Willen des Bundesrates. Auch hier dürfte es schwierig werden, die erwünschten Ziele zu erreichen. Insbesondere dürfte die Anzahl der Menschen aus der Ukraine in der Schweiz nicht abnehmen. Angesichts des andauernden Krieges würden sie dennoch in der Schweiz bleiben können – mit Status vorläufig aufgenommen.
Ein Zeichen gegen aussen und gegen innen
Angesichts der offenen Fragen zur Umsetzung und der offensichtlichen Schwierigkeiten können die Entscheide als symbolisch bezeichnet werden. Als ein Zeichen gegen aussen, zur Abschreckung und als ein Zeichen gegen innen, um die veränderten Kräfteverhältnisse im Parlament zu illustrieren. In beiden Fällen aber haben die Parlamentskammern Entscheide getroffen, die darüber hinaus wohl nicht ihre gewünschte Wirkung erzielen.