Die MwSt-Initiative des Branchenverbands GastroSuisse verlangt für Restaurants den gleichen Steuersatz wie für Take-aways. Weil sich Take-away-Gerichte nicht sinnvoll von Lebensmitteln aus dem Laden abgrenzen lassen, werden sie zum reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent besteuert, Restaurants dagegen mit 8 Prozent.
Würde die Initiative angenommen, hätte dies Steuerausfälle von bis zu 750 Millionen Franken zur Folge. Das erklärte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Bundeshausmedien. Um diese auszugleichen, müsste der reduzierte Satz von 2,5 auf 3,8 Prozent erhöht werden. Dadurch würde aber der Einkauf von Lebensmitteln teurer.
Gründe für ungleiche Steuersätze
Anders als die Wirte sieht der Bundesrat in der unterschiedlichen Besteuerung keine Ungerechtigkeit. «Das Gastgewerbe ist etwas anderes als nur ein Imbiss-Stand», macht Widmer-Schlumpf gegenüber SRF geltend.
Wer im Restaurant esse oder trinke, kaufe nicht nur Nahrungsmittel ein, sondern erhalte weitere Leistungen. Essen und Getränke würden serviert, Tische, Stühle, Toiletten und mehr würden zur Verfügung gestellt. Deshalb koste eine Mahlzeit im Restaurant auch mehr.
Im Initiativtext steht, dass gastgewerbliche Leistungen zum gleichen Mehrwertsteuersatz angeboten werden sollten wie Nahrungsmittel generell – also wie Kartoffeln und Tomaten, die man zuhause kocht. «Doch dass das nicht gleich von der Mehrwertsteuer belastet wird, ist gerechtfertigt», findet Widmer-Schlumpf.
Schliesslich bezweifelt der Bundesrat, dass eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes vollumfänglich an die Gäste weitergegeben würde. Das Parlament empfiehlt die MwSt-Initiative zur Ablehnung. SVP und Vertreter der bürgerlichen Parteien unterstützen sie. Über die Vorlage wird am 28. September abgestimmt.