- Die Bundeshausfraktion der SVP will Michael Lauber als Bundesanwalt wiederwählen. Das hat die Partei mitgeteilt.
- Ausschlaggebend für diesen Entscheid sei, dass eine Wiederwahl Laubers für Kontinuität sorge, so die SVP.
- Keine Wahlempfehlung geben indes die Grünen ab. Auch sie haben eine Anhörung mit Michael Lauber durchgeführt.
Die SVP-Fraktion verlangte zugleich bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft eine Entflechtung und reicht dazu eine Parlamentarische Initiative ein.
Darin fordert die Fraktion, dass die Aufsicht über die administrativen Belange der Bundesanwaltschaft beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) liegen soll. Die fachliche Aufsicht soll das Bundesgericht führen.
Wechsel zum alten Aufsichtssystem
Damit wäre gemäss der Partei sowohl die fachliche Kompetenz als auch die politische Unabhängigkeit der Aufsicht gewährleistet. Sollte sich das Parlament dem anschliessen, wäre das eine Rückkehr zum vorherigen Aufsichtssystem.
Zum Systemwechsel sah sich das Parlament im Zuge der Querelen zwischen dem damaligen SVP-Bundesrat Christoph Blocher und dem gleichzeitig amtierenden Bundesanwalt Valentin Roschacher veranlasst. Dieser Zwist führte zu Unklarheiten und Zuständigkeitskonflikten.
Keine Wahlempfehlung der Grünen
Die Fraktion der Grünen beschloss nach der Anhörung, das Stimmgeheimnis ihrer Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu wahren. Deshalb verzichtet sie auf eine Wahlempfehlung.
Die Fraktionsangehörigen stellten Lauber in einer langen Anhörung kritische Fragen, wie die Grünen mitteilten. Auch die CVP-Fraktion gibt keine Wahlempfehlung ab. Sie begründete das vor Wochenfrist damit, dass die Wahl des Bundesanwalts nicht politisiert werden sollte. Die FDP-Parlamentarier hingegen stellten sich hinter Lauber. Die SP-Fraktion entscheidet am kommenden Dienstag.
Wahl durch Bundesversammlung
Lauber stellt sich am 25. September der Bundesversammlung zur Wiederwahl. Die Gerichtskommission (GK) der Räte empfiehlt mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, ihn nicht wiederzuwählen. Ein Grund für die negative Empfehlung ist laut dem Bericht der GK das «gestörte Verhältnis» zwischen Bundesanwalt und Aufsichtsbehörde.
Gegenseitige Vorwürfe
Die Aufsichtsbehörde führt seit Mai ein Disziplinarverfahren gegen Lauber. Grund sind informelle Treffen Laubers mit Fifa-Chef Gianni Infantino.
Am vergangenen Freitag richtete die Aufsichtsbehörde den Vorwurf an Lauber, er behindere ihr Verfahren. Er habe zwei Personen faktisch untersagt, an Befragungen teilzunehmen, und die Bundesanwaltschaft gebe angeforderte Dokumente nicht heraus.
Lauber selbst kritisierte in einer Stellungnahme an das Parlament, die Aufsichtsbehörde halte sich nicht an gesetzliche Vorgaben. Sie verweigere ihm seit fünf Monaten systematisch das rechtliche Gehör. Auch ein Bundesanwalt habe das Recht auf einen fairen Prozess.