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Laut Umfrage auch Schweizer für Homo-Ehe
Aus Tagesschau vom 30.06.2017.
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Nach Bundestags-Entscheid Wann kommt die «Ehe für alle» in der Schweiz?

In der Schweiz dauert das Anliegen bereits seit Jahren an. Heiratswillige Schwulen und Lesben müssen sich aber noch bis mindestens 2020 gedulden.

Seit wann gibt es die parlamentarische Initiative «Ehe für alle»? Ende 2013 reichten die Grünliberalen rund um Nationalrätin Kathrin Bertschy die Initiative ein.

Was will die Initiative? Die Initiative fordert, dass die gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften Paaren unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung offenstehen. Gleichgeschlechtliche Paare sollen also heiraten können, und heterosexuelle Paare sollen eine eingetragene Partnerschaft eingehen können. Zudem sieht die Initiative vor, in der Bundesverfassung den Begriff der «Lebensgemeinschaft» zu verankern.

Wo steht die Initiative im Parlament? Die vorbereitenden Kommissionen von National- und Ständerat haben der «Ehe für alle» zugestimmt. Nun müssen die zuständigen Kommissionen einen konkreten Gesetzestext ausarbeiten. Der Nationalrat hat Mitte Juni beschlossen, die Frist dafür um zwei Jahre zu verlängern. Inhaltlich hat sich das Parlament noch nicht mit der Initiative «Ehe für alle» befasst.

Bis wann bleibt Zeit? Die Rechtskommission des Nationalrates hat bis im Sommer 2019 Zeit, eine Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Ehe für alle» auszuarbeiten. Sollte es zu einer Verfassungsänderung kommen, käme die Vorlage noch vors Volk.

Warum dauert das so lange? Mit der Öffnung der Ehe wären weitgehende gesetzliche Anpassungen nötig, unter anderem im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, im Adoptionsrecht und in der Fortpflanzungsmedizin.

Welche Rechte haben homosexuelle Paare aktuell? Mit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes am 1. Januar 2007 können Schwule und Lesben in der Schweiz ihre Partnerschaft registrieren lassen.

Wie ist die eingetragene Partnerschaft geregelt? Eingetragene Partner haben in vielen Belangen die gleichen Rechten und Pflichten wie Ehegatten. So zum Beispiel im Steuerrecht, im Erbrecht, bei den Sozialversicherungen, bei der Beistandspflicht, im Namensrecht und bei der gegenseitigen Vertretung. Grössere Unterschiede bestehen beim Zugang zur Adoption und Fortpflanzungsmedizin, dem Vermögensrecht, dem nachpartnerschaftlichen Unterhalt und der Einbürgerung ausländischer Partner.

Wie stehen die Schweizer dazu? In einer Umfrage der Organisation «Pink Cross» befürworteten 70 Prozent der Bevölkerung die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

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