Laut war der Aufschrei als im März 2021 bekannt wurde, dass meineimpfungen.ch zu nachlässig mit dem Datenschutz umgegangen war. Das Debakel erschütterte das Vertrauen in die Plattform, auf der 450'000 Nutzer ihre Impfdaten hinterlegt haben. Daten, die derzeit nicht zugänglich sind: Die Seite ist offline.
Wer seine Daten dennoch einsehen oder löschen lassen will, muss ein Auskunfts- oder Löschbegehren stellen. Doch wie die Verantwortlichen der Plattform mit diesen Begehren umgehen, stösst nun auf Kritik: Meineimpfungen.ch verlangt von den Leuten eine beglaubigte Ausweiskopie. Eine Beglaubigung kostet je nach Ausstellungsort bis zu 25 Franken.
«Jegliche Glaubwürdigkeit verloren»
Mit diesem Vorgehen verliere die Plattform «jegliche Glaubwürdigkeit», sagt ein Betroffener zum SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Er hatte für sich und seine Familie ein schriftliches Auskunftsbegehren bei der Plattform gestellt – mit Kopien aller Ausweise und vom Familienbüchlein. Statt der Impfdaten teilte ihm meineimpfungen.ch mit, es müssten beglaubigte Ausweiskopien eingereicht werden. Er habe das Gefühl, die Plattform wolle damit ihren Aufwand möglichst gering halten und «den eigentlichen Begehren gar nicht nachkommen».
Es macht den Anschein, dass es die Betreiber den Leuten möglichst schwer machen wollen, die Plattform zu verlassen.
Die Stiftung für Konsumentenschutz teilt diesen Eindruck: Es mache den Anschein, «dass es die Betreiber den Leuten möglichst schwer machen wollen, die Plattform zu verlassen», sagt Ivo Meli, der beim Konsumentenschutz den Bereich Gesundheit leitet.
Plattform: «Der Vorwurf ist falsch»
Die Betreiber der Plattform weisen die Kritik zurück: «Der Vorwurf ist falsch», heisst es in einer schriftlichen Stellungnahme. Man wolle verhindern, «dass eine nicht berechtigte Person Auskunft erhält oder gar fälschlicherweise Daten gelöscht werden».
Die Plattform erinnert daran, dafür kritisiert worden zu sein, Fachpersonen aufgrund gewöhnlicher Ausweiskopien zugelassen zu haben. Ein Vergleich, den Ivo Meli vom Konsumentenschutz nicht gelten lässt: «Soweit wir das verstanden haben, konnten diese Fachleute auf die Dossiers aller registrierten Nutzerinnen und Nutzer zugreifen.»
Meineimpfungen.ch weist darauf hin, den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) über das Vorgehen informiert zu haben. «Im Sinne einer Übergangslösung» sei man dort auf Verständnis gestossen.
Auf Anfrage heisst es beim Edöb tatsächlich, die Übergangslösung mit den beglaubigten Ausweiskopien sei grundsätzlich nachvollziehbar. «Die Stiftung macht ein schützenswertes Interesse geltend, dass nur Begehren von tatsächlich berechtigten Personen bearbeitet werden.» Allerdings erschwere diese faktische Hürde eine Datenlöschung, was nicht im Sinne des Datenschutzes sei. Die Kosten für die Beglaubigungen müssten daher die Betreiber der Plattform tragen. Ansonsten müssten sie «eine anderweitige Lösung anbieten, welche für die Betroffenen keine zusätzlichen Kosten verursacht».
Darauf angesprochen, heisst es von meineimpfungen.ch, man übernehme die Kosten nicht. In Kürze sei die Plattform wieder online. Dann hätten die Nutzerinnen die Möglichkeit, ihre Daten über die Plattform selbst herunterzuladen oder zu löschen. «Somit bieten wir eine anderweitige, kostenlose Lösung an.» Die Stiftung für Konsumentenschutz rät Betroffenen dennoch, den Betreibern allfällige Kosten für Beglaubigungen in Rechnung zu stellen.