- Die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber wird auf Herbst verschoben.
- Die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung hat einstimmig beschlossen, noch keinen Antrag zur Wiederwahl zu stellen.
- Gegen Lauber läuft ein Disziplinarverfahren.
Hintergrund der Verschiebung sind nicht dokumentierte informelle Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino. Im Raum steht auch der Verdacht der Amtsgeheimnisverletzung, weil unbeteiligte Dritte an den Treffen teilnahmen. Die Wiederwahl Laubers wäre eigentlich in der Sommersession vorgesehen gewesen.
Zukunft Laubers bleibt weiter ungewiss
«Die Gerichtskommission braucht mehr Zeit», so Bundeshauskorrespondent Gaudenz Wacker. Sie wolle erste Ergebnisse der Disziplinaruntersuchung gegen Lauber abwarten und verlange bis in den Spätsommer einen Zwischenbericht. «Ebenfalls verlangt die Gerichtskommission Protokolle der GPK und braucht auch hier weitere Dokumente.»
Die ganze Sache gehe nun in eine weitere Runde und das Schicksal von Lauber bleibe ungewiss. «Die Gerichtskommission könnte Lauber zur Wiederwahl empfehlen und das Parlament könnte ihn zum Schluss dennoch abwählen.» Das habe es laut Wacker bereits einmal gegeben: «2011 wählte das Parlament den damaligen Bundesanwalt Erwin Beyeler ab, obwohl ihn die Gerichtskommission zur Wiederwahl empfohlen hatte.»
Lauber erinnerte sich nicht
Gegenüber der Aufsichtsbehörde hatte Lauber zudem nur zwei Treffen im Jahr 2016 angegeben. Später räumte er ein, dass es 2017 wohl ein drittes Treffen gegeben habe. Er machte aber geltend, sich nicht an dieses zu erinnern. Nach Angaben der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK) gibt es derzeit keine Anhaltspunkte, dass der Bundesanwalt diesbezüglich bewusst nicht die Wahrheit gesagt hätte.
Die nicht protokollierten Treffen könnten zu Verzögerungen in den Verfahren führen. Laut GPK wurden im Zusammenhang mit laufenden Fifa-Verfahren bereits mehrere Ausstandsbegehren gegen den Bundesanwalt und verfahrensführende Staatsanwälte vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona gestellt.
«Institutionelle Krise»
Trotzdem hält Lauber an seiner Kandidatur für eine dritte Amtszeit fest. Am Freitag hatte er die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA), die die Disziplinaruntersuchung eingeleitet hatte, scharf angegriffen. Lauber sprach von einer «institutionellen Krise» und von einem «Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft».
Bei den GPK hatte er eine Aufsichtseingabe gegen die AB-BA unter der Leitung von Hanspeter Uster eingereicht. Die GPK wollen diese behandeln. Zusätzlich führen sie eine Inspektion durch zum unterschiedlichen Verständnis über die Aufsicht. Das Vertrauensverhältnis zwischen Lauber und Uster bezeichneten die GPK als «erheblich gestört».
Eine Empfehlung an die Gerichtskommission zur Wiederwahl von Lauber oder dessen Stellvertretern Ruedi Montanari und Jacques Rayroud gaben die GPK nicht ab. Sie sahen aber keinen Grund, die fachliche oder persönliche Eignung der genannten Personen ernsthaft in Frage zu stellen.