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Nach langen Ermittlungen Bieler Prediger wird wegen Rassendiskriminierung angeklagt

  • Der libysche Prediger Abu Ramadan muss sich vor dem Regionalgericht in Biel verantworten.
  • Die Staatsanwaltschaft teilt am Mittwoch mit, dass der 68-Jährige wegen Rassendiskriminierung und Betrug angeklagt wird.
  • Er soll am 7. Juli 2017 in der Bieler Ar'Rahman-Moschee zu Hass gegen Andersgläubige aufgerufen haben.

Eine Strafanzeige war der Auslöser des juristischen Verfahrens gegen den Prediger Abu Ramadan. Es wird ihm vorgeworfen, 2017 eine Hasspredigt gegen Personen bestimmter Ethnien oder Religionen gehalten zu haben. Die Predigt wurde von der Staatsanwaltschaft aus der arabischen in die deutsche Sprache übersetzt, sodass die Ermittlungen viel Zeit in Anspruch nahmen. Anschliessend holte die Staatsanwaltschaft ein Gutachten zur Interpretation der Rede ein.

Ramadan soll zu Hass aufgerufen haben

Abu Ramadan äusserte nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft «wiederholt den Wunsch, dass gewisse Personen oder Personengruppen bestimmter Ethnien oder Religionen vernichtet werden sollen», womit er sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht habe. Gemäss Medienberichten hatte der Prediger Juden, Christen, Hindus, Russen und Schiiten im Visier. Auf Bitten des Trägervereins hat er seine Tätigkeit in der Moschee inzwischen beendet.

Ermittlungen wegen Sozialhilfemissbrauch

Ausserdem wird Abu Ramadan beschuldigt, Sozialhilfe unrechtmässig bezogen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft seien auch diese Ermittlungen «äusserst aufwändig» gewesen. Der Beschuldigte habe während der Untersuchungen nicht kooperiert und Fragen zu seinen Einkommensverhältnissen nicht beantwortet. Gegenüber seiner Wohngemeinde Nidau bei Biel hatte der Libyer angegeben, über keinerlei Vermögen oder Einkommen zu verfügen. So hatte die Gemeinde eine Anzeige wegen mutmasslichen Sozialhilfebetrugs eingereicht.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erhärtete sich der Verdacht des Sozialhilfemissbrauchs, denn der Prediger organisierte Pilgerreisen und erzielte dabei teilweise ein konkretes Einkommen, wobei er zum Teil aber auch auf das Geld verzichtet habe. Die Vorwürfe hat Ramadan stets bestritten. Heute lebt er mit einer C-Bewilligung in der Schweiz, nachdem er seinen einstigen Flüchtlings- und Asylstatus verloren hat. Bei einer Verurteilung droht ihm die Ausschaffung.

SRF 4 News, 04.08.2021, 11:30 Uhr ; 

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