- Der Bundesrat zieht die Konsequenz aus der massiven Kritik am E-Voting.
- Er hat beschlossen, seine Pläne zurückzustellen und das E-Voting vorerst nicht als ordentlichen Stimmkanal zuzulassen.
- Ausschlaggebend für den Entscheid seien die ablehnenden Rückmeldungen in der Vernehmlassung gewesen, so die Landesregierung.
Die Mehrheit der Kantone hatte sich zwar für die Überführung des E-Voting in den ordentlichen Betrieb ausgesprochen, wie der Bundesrat mitteilt. Die Parteien jedoch hielten den Schritt entweder für verfrüht oder lehnten die elektronische Abstimmung grundsätzlich ab.
Der Bundesrat habe daher beschlossen, vorerst auf die Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte zu verzichten, schreibt er in einer Mitteilung.
Die Gesetzesänderung sollte das Zulassungsverfahren für die Kantone vereinfachen und die wichtigsten Anforderungen regeln. Der Entscheid, neben der persönlichen und der brieflichen Stimmabgabe das E-Voting zuzulassen, sollte aber weiterhin bei den Kantonen liegen.