Der Aufschrei im Kanton St. Gallen nach dem Neonazi-Konzert im abgelegenen Toggenburg war riesig: Nachdem kurz darauf auch noch die Partei national orientierter Schweizer (Pnos) eine Veranstaltung mit rechtsextremen Bands organisierte, waren sich lokale und kantonale Politiker von links bis rechts, Regierung und die Polizei einig: So etwas darf in Zukunft nie wieder passieren.
Im April 2017 entschied das Kantonsparlament, dass die Regierung die gesetzliche Grundlage für ein solches Verbot schaffen soll. Die Meinungen darüber, wie diese Anpassung genau formuliert werden soll, gingen allerdings auseinander.
Nachdem das Parlament das Geschäft im November zurück in die Kommission geschickt hatte, zeichnete sich an der Debatte am Montag eine mehrheitsfähige Lösung ab. Justizchef Fredy Fässler sagt: «Ich bin beruhigt, dass es uns doch noch gelingt, in diesem Bereich eine Lösung zu finden, die dieses in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit gravierende Problem zu verhindern.»
Verbot unter gewissen Bedingungen
Das Parlament stimmte der Gesetzesanpassung grossmehrheitlich zu. Eine 100-prozentige Sicherheit, dass sich der «Fall Toggenburg» nicht wiederholt, gibt es aber auch nicht.
Denn die Polizei kann ein solches Konzert nur dann verbieten, wenn es auf öffentlichem Grund stattfinden soll und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch den Anlass massgeblich beeinträchtigt wäre. So steht es im neuen Gesetzesartikel.
Heute Morgen vom 18.02.2020, 06:00 Uhr