Die Post hat 2018 die gesamte Postauto Geschäftsleitung freigestellt und behält seither die Boni der Top-Manager zurück. Beat Mueller, Mitglied der Geschäftsleitung bis zur Freistellung, wehrt sich nun gegen das Vorgehen der Post. Er sei weder involviert noch informiert gewesen «über allfällige Unregelmässigkeiten in der Linienrechnung der Postauto Schweiz», wie er gegenüber der «Rundschau» festhält.
Am Arbeitsgericht fordert er die Auszahlung seiner Boni. «Postauto hat allen Mitgliedern der Geschäftsleitung den variablen Lohn 2017 und 2018 zurückbehalten und die Anwendung des Sozialplanes für Kader im Rahmen der Kündigung verweigert, was ich angesichts meiner Nichtinvolvierung in die Unregelmässigkeiten als unbegründet erachte und deshalb das Arbeitsgericht angerufen habe», so Mueller.
Post bleibt hart
Die Post bleibt aber hart und will den Bonus vorerst nicht auszahlen. Sprecherin Léa Wertheimer sagt gegenüber der «Rundschau»: «Für uns ist es nach wie vor so, dass jemand, der gegen das Gesetz verstossen hat, nicht berechtigt ist, einen Bonus zu beziehen. Ob das der Fall gewesen ist, wissen wir noch nicht. Und das möchten wir sauber abklären.»
Noch immer laufen die Ermittlungen des Bundesamtes für Polizei Fedpol wegen des Subventionsskandals. Fedpol hat gegen sechs Ex-Manager eine Untersuchung eröffnet. Gegen Beat Mueller wurde keine Untersuchung eröffnet. Für alle Involvierten gilt die Unschuldsvermutung.
«Bonus muss ausbezahlt werden»
Arbeitsrechtlich sei die Sache relativ deutlich, findet Arbeitsrechtsprofessor Thomas Geiser: «Es wird für die Post sehr schwierig, den Bonus nicht auszuzahlen.» Der Bonus sei in der Regel Lohnbestandteil und sei somit geschuldet. «Wenn das vereinbarte Ziel erreicht wird, muss der Bonus ausbezahlt werden, auch wenn es nebenan Skandale gibt.»
Die Schlichtungsverhandlung am Arbeitsgericht in Genf zwischen der Post und Ex-Kadermann Mueller endete anfangs September ohne Einigung. Ob der Manager nun Klage einreicht, ist noch offen. Ebenso ist noch offen, ob weitere entlassene Top-Kader von Postauto ihren Bonus einfordern. Die gesetzliche Frist für solche Forderungen beträgt laut Arbeitsrechtler fünf Jahre. Auf die Frage, ob sie rechtliche Schritte gegen die Post planen, äusserten sich die übrigen ehemaligen Postauto-Geschäftsleitungsmitglieder gegenüber der «Rundschau» nicht.